Gaststätten-Unterrichtungsverfahren

Die Industrie- und Handelskammer Rheinhessen in Mainz teilt mit, dass die Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz immer mittwochs stattfinden.
 

Die Termine für das Jahr 2012 sind
16. Mai 2012
13. Juni 2012
11. Juli 2012
15. August 2012
12. September 2012
24. Oktober 2012
14. November 2012
12. Dezember 2012

und finden in 55116 Mainz, Schillerplatz 7, statt. Die Unterrichtungsverfahren gliedern sich in zwei Teile.

Der erste Teil beginnt um 10:30 Uhr und dauert bis ca. 12.45 Uhr. Der zweite Teil beginnt um 14.00 Uhr und wird spätestens um 16.30 Uhr beendet sein.
Zum Erhalt der Bescheinigung müssen beide Teile besucht werden.

Eine vorherige Anmeldung ist bei den Geschäftsstellen der Industrie- und Handelskammer in

Mainz, Schillerplatz 7, Tel.: 06131/262 1301
Bingen, Mainzer Str. 136, Tel.: 06721/914 120
Worms, Rathenaustr. 20, Tel.: 06241/911 745

fernmündlich, persönlich oder schriftlich unbedingt erforderlich. (Bei mangelhaften Deutschkenntnissen bitten wir um persönliches erscheinen zur Überprüfung der Sachlage).

Zur Unterrichtung werden nur solche Antragsteller zugelassen, die die Unterrichtungsgebühr in Höhe von 65,00 € gezahlt haben, sei es per Bank oder direkt beim Veranstalter.

Aus gegebenem Anlass macht die Industrie- und Handelskammer nochmals darauf aufmerksam, dass eine Teilnahme an dem Unterrichtungsverfahren nur dann möglich ist, wenn sich die Teilnehmer pünktlich sowohl zum ersten als auch zum zweiten Teil einfinden.

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Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch:
14.00 - 19.00 Uhr

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