Nachrichten | Gaststätten-UnterrichtungsverfahrenDie Termine für das Jahr 2012 sind und finden in 55116 Mainz, Schillerplatz 7, statt. Die Unterrichtungsverfahren gliedern sich in zwei Teile. Der erste Teil beginnt um 10:30 Uhr und dauert bis ca. 12.45 Uhr. Der zweite Teil beginnt um 14.00 Uhr und wird spätestens um 16.30 Uhr beendet sein. Eine vorherige Anmeldung ist bei den Geschäftsstellen der Industrie- und Handelskammer in Mainz, Schillerplatz 7, Tel.: 06131/262 1301 fernmündlich, persönlich oder schriftlich unbedingt erforderlich. (Bei mangelhaften Deutschkenntnissen bitten wir um persönliches erscheinen zur Überprüfung der Sachlage). Zur Unterrichtung werden nur solche Antragsteller zugelassen, die die Unterrichtungsgebühr in Höhe von 65,00 € gezahlt haben, sei es per Bank oder direkt beim Veranstalter. Aus gegebenem Anlass macht die Industrie- und Handelskammer nochmals darauf aufmerksam, dass eine Teilnahme an dem Unterrichtungsverfahren nur dann möglich ist, wenn sich die Teilnehmer pünktlich sowohl zum ersten als auch zum zweiten Teil einfinden. Verbandsgemeinde Bodenheim | Verwaltung Verbandsgemeindeverwaltung Amtsblatt Amtsblatt online Ruf : 06135/72262 Fax : 06135/72275 |



