Veröffentlichung von Ehe- und AltersjubiläenNur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin, den Sie uns schriftlich mitteilen müssen, kann Ihr Jubiläum (SILBERNE HOCHZEIT, GOLDENE HOCHZEIT, DIAMANTENE HOCHZEIT, ab 70. Geburtstag) im Amtsblatt der Verbandsgemeinde veröffentlicht werden. Bitte schicken Sie uns diese Mitteilung erst in dem Jahr, in dem das Jubiläum stattfindet. Sie können auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Zimmer 125, 1. Stock, Altbau) vorsprechen und Ihren Wunsch vortragen. Telefonische Mitteilungen können nicht entgegengenommen werden. Eine Gratulation in der AZ oder der MRZ können wir ebenfalls auf Ihren Wunsch veranlassen. Eine schriftliche Anfrage der Verbandsgemeindeverwaltung an die Jubilare ergeht nicht. | Verwaltung Verbandsgemeindeverwaltung Amtsblatt |



