FluglärmbeschwerdeDen Bürgerinnen und Bürgern unserer Verbandsgemeinde, die sehr wohl Anlass zur Beschwerde über Fluglärm haben, jedoch hinsichtlich der Vorgehensweise unsicher sind, mögen die folgenden Hinweise dienen. Beschwerden können formlos unter Angabe von Name, Anschrift, Art (z.B. Gespräch musste unterbrochen werden) und Datum der eingetretenen Störwirkung abgegeben werden an das: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Sehr einfach können Fluglärmbeschwerden über den Deutschen Fluglärmdienst erstellt werden. Telefonisch können Beschwerden auch über die gebührenfreie Rufnummer 0800 - 23 45 679 direkt bei der FRAPORT AG abgegeben werden. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten sie bei der Verbandsgemeinde Bodenheim oder auf der Homepage der Initiative gegen Fluglärm in Rheinhessen. Auch Bundesregierung und Umweltbundesamt interessieren sich im Rahmen einer Umfrage für die Lärmbelastungen der Bundesbürger. Der Fragebogen ist auf der Seite des Umweltbundesamtes zu finden.
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