Berichte der Gleichstellungsbeauftragten

Verfassungsauftrag zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau
 
 

Zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in der Verbandsgemeinde Bodenheim nach § 2 Absatz 6 der Gemeindeordnung eine Gleichstellungsstelle eingerichtet. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt u.a. Stellung zu Vorhaben und Maßnahmen der Verbandsgemeindeverwaltung, soweit frauenspezifische Fragestellungen und Angelegenheiten berührt sind. Über Ihre Arbeit berichtet die Gleichstellungsbeauftragte in regelmäßigen Abständen in öffentlicher Sitzung des Verbandsgemeinderates.

 
 
 
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