Wissenswertes für Flüchtende aus der Ukraine

Helfen und Ehrenamt

Informationen für Helfende

Freier Wohnraum kann an die jeweilige Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung einer kreisfreien Stadt gemeldet werden. Wenn Sie Träger einer Einrichtung der stationären Hilfe zur Erziehung oder einer Einrichtung der stationären Eingliederungshilfe oder vergleichbarer Angebote sind und Wohnraum anbieten können, melden Sie diese Möglichkeiten direkt bei dem örtlich zuständigen Jugendamt sowie dem Landesjugendamt.

Inzwischen sind in der Ukraine und in den Nachbarstaaten funktionierende Hilfestrukturen der Hilfsorganisationen wie DRK, Johanniter, Malteser entstanden. Die Bereitstellung von Hilfsgütern kann am besten durch Hilfsorganisationen, die bereits vor Ort sind, koordiniert werden, entweder in der Ukraine oder den Nachbarstaaten. Momentan sind Geldspenden wichtiger als Sachspenden. Geldspenden können bedarfsgerechter und zielgenauer an die Menschen in Not verteilt werden, Hilfsgüter können dort gekauft werden, wo sie benötigt werden. Bitte heben Sie Sachspenden auf für aus der Ukraine Vertriebene, die in Ihrer Kommune aufgenommen werden.

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen und damit auch vor privat organisierten Transporten in die Ukraine. Privat organisierte Fahrten in die Ukraine bergen ein sehr hohes Sicherheitsrisiko. Auch wird davon abgeraten, selbst in die Grenzregionen der Ukraine zu fahren. Vor Ort gibt es bereits koordinierte Hilfsmaßnahmen. Nur in besonderen Ausnahmefällen könnten Gütertransporte ggfs. in geplante Hilfslieferungen etablierter Hilfsorganisationen integriert werden. Leider stehen - auch auf Grund der Vielzahl der Anfragen bzw. Angebote – keine Kapazitäten zur Verfügung, um einzelne Transporte zu koordinieren bzw. zu übernehmen.

Inzwischen sind in den Nachbarstaaten der Ukraine funktionierende staatliche Aufnahmesysteme und kostenlose Transporte z.B. nach Deutschland etabliert. Die Bahn kann von ukrainischen Staatsangehörigen nach Deutschland und in Deutschland im Nahverkehr kostenfrei genutzt werden. Es gibt auch mit den Kommunen abgesprochene organisierte Fahrten von Hilfsorganisationen. Private Mitnahmen sind teilweise von den Vertriebenen selbst nicht gewünscht, da sie oft zunächst in der Grenzregion bleiben wollen, unterschiedliche Reiseziele zu Verwandten haben oder auch von leider vereinzelt vorgekommenen Straftaten bei Privattransporten gehört haben.

Es gibt zahlreiche, erfahrene und zuverlässige Hilfsorganisationen, die Geldspenden sehr effektiv einsetzen können. Der SWR hat hierzu eine gute Übersicht erstellt, auf die wir gerne verweisen. 

Wenn Sie lokale Initiativen in ihrem Wohnort unterstützen möchten, wenden Sie sich am besten an die jeweilige Kommune.

DHL bietet eine kostenlose Versandmarke für Privatpersonen an, mit der man ein Hilfspaket, das bis zu 20 kg schwer sein darf, in die Ukraine schicken kann. Die ukrainische Post verteilt diese Hilfspakete dann dorthin weiter, wo sie aktuell am dringendsten benötigt werden. Benötigt werden etwa haltbare Lebensmittel, Hygieneprodukte oder Verbandsmaterial, aber aufgrund der gezielten russischen Angriffe auf die Strom- und Wärme-Infrastruktur auch Decken oder Thermoskannen.

Weitere Infos finden Sie hier.

Neben der Unterbringung von Flüchtlingen kommt der Unterstützung der Geflüchteten bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation eine besondere Bedeutung zu. Zu möglichen Tätigkeitsgebieten zählen die Sprachvermittlung für Menschen, die ukrainisch oder russisch sprechen, die Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen, Fahrdienste, Unterstützung von Kindern und Freizeitangebote.

Einen Überblick über die aktuellen Bedarfe haben die kommunalen Ehrenamtsbörsen und Freiwilligenagenturen im Land. Zu ihren Aufgaben zählt die Vermittlung von ehrenamtlichem Engagement.
Eine Übersicht der Ehrenamtsbörsen und Freiwilligenagenturen finden Sie hier:
https://wir-tun-was.rlp.de/de/im-land/kommunen/freiwilligen-agenturen/
 

Darüber hinaus fördert das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration seit einigen Jahren das Projekt „civi kune RLP“ des Flüchtlingsrats RLP e.V. „Civi kune“ versteht sich als Netzwerkstelle für ehrenamtlich Engagierte, die sich für Geflüchtete einsetzen.

Weitere Infos sowie Hinweise zu den Angeboten von „civi kune“ finden Sie unter https://www.civi-kune-rlp.de/

 

Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements, einen Haftpflicht- und Unfall-Sammelversicherungsvertrag abgeschlossen, dessen Betreuung durch ECCLESIA Versicherungsdienst erfolgt.
Regelungen zu der Absicherung von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe über die Ehrenamts-Versicherung des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie im „Merkblatt zur Absicherung von Ehrenamtlichen in der Flüchtlingshilfe über die Ehrenamtsversicherung des Landes RLP“.

Vertriebene aus der Ukraine, die anderen einen Schaden verursacht haben, sind – wie sonstige Privatpersonen – nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich persönlich zum Ausgleich verpflichtet. Hierfür haften sie mit ihrem gesamten pfändbaren Vermögen. Eine Verpflichtung zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung besteht außerhalb spezialgesetzlicher Bestimmungen, wie zum Beispiel für Halter von Kraftfahrzeugen, nicht.

Mit dem Programm „Unterstützung ehrenamtlicher Kleinprojekte zugunsten von Flüchtlingen in Rheinland-Pfalz“ fördert und unterstützt die Leitstelle Ehrenamt des Landes Rheinland-Pfalz ehrenamtlich organisierte Kleinprojekte für Flüchtlinge. Das Engagement, das zur Verbesserung der Lebenssituation der Flüchtlinge beiträgt, erhält damit unbürokratische Unterstützung.
Details zum Programm finden Sie nachfolgend:

Zuwendungen für ehrenamtliche Kleinprojekte in der Flüchtlingshilfe
Gefördert werden ehrenamtlich organisierte Kleinprojekte zugunsten von Flüchtlingen. Ein Projekt gilt als Kleinprojekt, wenn die Gesamtkosten die Summe von 300,00 € nicht überschreiten. Die Projektförderung erfolgt einmalig und in Form einer Anteilsfinanzierung in einer Höhe von maximal 150,00 €. Erstattet werden nicht gedeckte Sachaufwendungen für ehrenamtliche Aktionen und Initiativen. Hierzu zählen Fahrtkosten, Materialien für Sprachkurse, Ausflüge, Freizeitangebote, etc. Antragsberechtigt sind sowohl Einzelpersonen als auch zivilgesellschaftliche Organisationen (Vereine, Initiativen).
Der Antrag muss eine kurze Beschreibung der geplanten Aktivität, die Bankverbindung des Begünstigten sowie einen Finanzierungsplan enthalten.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an leitstelle(at)stk.rlp.de

Lotto Rheinland-Pfalz – Stiftung unterstützt Projekt für Flüchtlingskinder
Die Lotto Rheinland-Pfalz-Stiftung hat ein Förderprogramm speziell für Projekte und Bedarfe für geflüchtete Kinder aufgelegt. Das Engagement  der vielen ehrenamtlichen Initiativen, die besondere Unterstützungsangebote für Flüchtlingskinder organisieren, wird mit diesem Programm unterstützt. Mit bis zu 1.000,00 € können Projekte gefördert werden.
Details zum Förderprogramm finden Sie hier: Ausschreibung
Das Antragsformular finden Sie hier: Förderantrag

Förderprogramme der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt hält für Organisationen, die sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchten, das Förderprogramm  „Mikroförderung“ bereit.
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier:
https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/

Informationen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) bietet Engagierten, die sich für Flüchtlinge aus der Ukraine einsetzen möchten, ausführliche Informationen aus Bund und Ländern.
Folgen Sie diesem Link: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ukrainehilfe/

Sonderförderung der Aktion Mensch
Die Aktion Mensch hat eine „Sonderförderung Ukraine: Hilfe für geflüchtete Menschen“ in Höhe von 20 Millionen EUR eingerichtet, um die Lage der Geflüchteten sowie die Möglichkeiten der Helfer*innen unbürokratisch und schnell zu verbessern. Unterstützt werden sollen z.B. ehrenamtliches Engagement, Sprachkurse, Sportangebote für Kinder und Jugendliche und vieles mehr. Nähere Informationen finden Sie hier.

Das Deutsche Kinderhilfswerk
Das Deutsche Kinderhilfswerk verfügt über einen Sonderfonds „Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien“. Hier werden gemeinnützige Träger und öffentliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Familieneinrichtungen gefördert.

Außerdem unterstützt der Kindernothilfefonds Einzelfallhilfe für Familien. Pro Kind können bis zu 200 EUR zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich ebenso wie Unternehmen schnell und unbürokratisch auf verschiedenen Wegen für die Menschen in der Ukraine und die Geflüchteten engagiert. Die steuerlichen Entlastungen sollen eine Erleichterung und Anerkennung für diese außergewöhnliche gesellschaftliche Solidarität sein.

  • Als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31. Dezember 2022 zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf ein eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, genügen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes.
  • Gemeinnützige Vereine müssen nicht ihre Satzung ändern, um Mittel, die sie in Sonderaktionen für die Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten erhalten haben, selbst für den angegebenen Zweck verwenden zu können.
  • Die vorübergehende Unterbringung von Kriegsflüchtlingen in Einrichtungen von steuerbegünstigten Körperschaften, die für Satzungszwecke genutzt werden, z. B. einer Sporthalle, werden als begünstigte Zweckbetriebe behandelt
  • Erleichterungen gibt es auch für den Fall, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns verzichten und damit vom Krieg geschädigte Kolleginnen und Kollegen unterstützen oder die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber diesen Betrag auf ein Spendenkonto einer begünstigten Einrichtung weiterleitet.
  • Die Umsatzsteuerbefreiungsvorschriften, die für Umsätze im Bereich der Sozialfürsorge oder sozialen Sicherheit gelten, können auch auf die Betreuung und Versorgung der Kriegsflüchtlinge angewendet werden. Zudem werden keine umsatzsteuerlichen Folgen gezogen, wenn Unterkünfte, die für eine umsatzsteuerpflichtige Verwendung vorgesehen sind (Hotelzimmer, Ferienwohnungen o.ä.), unentgeltlich Personen zur Verfügung gestellt werden, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine geflüchtet sind. Auch die unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen und Personal für humanitäre Zwecke durch Unternehmen an z.B. Hilfsorganisationen ist grundsätzlich ohne Umsatzsteuerbelastung möglich.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz entnehmen

Den Erlass des Bundesministeriums der Finanzen samt weitere Informationen finden Sie hier

Das Bundesministerium der Finanzen hat gemeinsam mit den Ländern umfangreiche FAQs aufgesetzt. Die Fragen und Antworten zu den steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten finden Sie hier.

„DSEEerklärt – Engagiert für Geflüchtete aus der Ukraine“

Ist der Titel einer Online-Seminarreihe der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt:

Informationen zum Seminarangebot finden Sie hier.

Materialien der Internationale Organisation für Migration (IOM)

Im Kontext der Ukraine-Krise hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) in Deutschland verschiedene Materialien erstellt, um Geflüchtete aus der Ukraine und die zahlreichen ehrenamtlichen HelferInnen zu unterstützen. Alle Materialien sind auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar und können direkt von der Homepage heruntergeladen werden:

Informationen des BMI zu Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine

Im Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine spielt aus Russland gesteuerte Desinformation eine wichtige, weil potenziell destabilisierende Rolle. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nimmt diese Bedrohung sehr ernst und möchte hierfür sensibilisieren und eine Informationsgrundlage zum Umgang mit Desinformation zur Verfügung stellen.

Die folgenden mehrsprachigen Broschüren stellt das BMI zur Verfügung:

Die Verbraucherzentrale hat eine Checkliste zusammengestellt, in der Sie erfahren, wie Sie möglichst wenig Strom und warmes Wasser verbrauchen und so Geld sparen können. 

Diese Checkliste können Sie hier auf Ukrainisch herunterladen.

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer für Aufnahmeeinrichtungen in RLP gesucht

Die Aufnahmeeinrichtungen des Landes in Trier, Bitburg, Hermeskeil und Bernkastel-Kues suchen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. 

 

Aktualisierte Checkliste für Privat­personen und Ehrenamtliche zur Unter­stützung Vertriebener aus der Ukraine

Sie haben Menschen aus der Ukraine aufgenommen oder kümmern sich um Menschen aus der Ukraine. Das ist eine große Verantwortung. Danke dafür. 

Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über nun wichtige Fragen.

Eine ukrainische Übersetzung der aktualisierten Checkliste finden Sie hier: 
Чек-лист для приватних осіб та та волонтерів щодо підтримки переміщених осіб з України

Info-Hotline Ukraine

Ihre Fragen an die Hotline können Sie auch über dieses Kontaktformular stellen.

Leitstelle Ehrenamt