Flächennutzungsplan 2035 - Öffentliche Auslegung

Flächennutzungsplan 2035 mit integriertem Landschaftsplan

Öffentliche Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB


Der Verbandsgemeinderat Bodenheim hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2016 den Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gefasst. Dieser wurde im Nachrichtenblatt 26/2021 vom 02.07.2021 bekannt gemacht. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 12.07.2021 bis 13.08.2021 statt.

Das Erfordernis der Gesamtüberarbeitung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der Notwendigkeit der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung in den fünf Ortsgemeinden, die in diesem Zusammenhang ihre planerischen Entwicklungsvorstellungen eingebracht haben. Dies betrifft sowohl redaktionelle, als auch inhaltliche Änderungen, insbesondere bei der Darstellung der Siedlungsflächen für Wohnen, Gewerbe und gemischte Nutzungen, soweit sie in den kommenden Jahren bis 2035 umgesetzt werden sollen. Gegenstand der Planunterlagen ist auch der Plan zur Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan.

Nach § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Flächennutzungsplanes 2035 mit integriertem Landschaftsplan mit der Begründung und den nach Einschätzung der Verbandsgemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats auszulegen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit umweltbezogenen Themen zu den Schutzgütern

  • Fläche
  • Boden (Bodenfunktionen)
  • Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser)
  • Klima (Lufthygiene und Klimafunktionen)
  • Orts- und Landschaftsbild / Erholung
  • Arten- und Biotopschutz
  • Tiere und Pflanzen (Habitate/Biotoptypen)
  • Mensch (Verkehrslärm, Gewerbelärm, Radon)
  • Kultur- und sonstige Sachgüter

Konfliktanalyse hinsichtlich der in der Studie zur Windenergie ermittelten Potenzialflächen für die Windenergie

Hinweise zu Umweltbelangen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB

  • Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Bauen und Umwelt: Gewässerentwicklungs- und Retentionsmaßnahmen, Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Bereiche, Ausgleichsmaßnahmen, Klimaschutz
  • SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Mainz: Hinweise zum Bodenschutz, Altablagerungen, Gewässer, Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung, Regenwasserbewirtschaftung
  • Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz: Hangstabilität
  • Wasserversorgung Rheinhessen: Trinkwasserversorgung

Ein Lageplan liegt dieser Bekanntmachung nicht bei, da die gesamte Fläche der Verbandsgemeinde Bodenheim von der Planung betroffen ist.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Gelegenheit gegeben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Entwurf zum Flächennutzungsplan 2035 mit integriertem Landschaftsplan liegt einschließlich der Begründung und dem Plan zur Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von 

Montag, dem 27.03.2023 bis einschließlich Freitag, dem 28. April 2023

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim für den regelmäßigen Publikumsverkehr grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet ist, sodass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Auslegungsfrist

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter den Telefonnummern 06135 72-130 und 06135 72-266
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes nach § 3 Abs. 3 BauGB mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Der Planentwurf einschließlich Begründung, Umweltbericht und Plan zur Integration des Landschaftsplanes in den Flächennutzungsplan steht Ihnen während der Auslegungsfrist auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung.

Bodenheim, den 15. März 2023
Dr. Robert Scheurer
Bürgermeister