Einfaches Führungszeugnis
Leistungsbeschreibung
Allgemeines:
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:- das private Führungszeugnis (für private Zwecke)
- das behördliche Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer deutschen Behörde)
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Führungszeugnis erhält auf Antrag jede Person ab 14 Jahren.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde BodenheimBitte beachten Sie, dass die Beantragung grundsätzlich nur persönlich und im Falle einer gesetzlichen Vertretung unter Vorlage einer Vertretungsvollmacht erfolgen kann. In beiden Fällen ist die Identität nachzuweisen. Eine Beantragung
- auf dem Postwege
- per Telefon
- per E-Mail
ist nicht möglich. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen. Handelt es sich bei dem benötigten Führungszeugnis um die Belegart "O" (behördlich), so ist die Anschrift der Behörde und der Verwendungszweck mitzuteilen.Welche Unterlagen werden benötigt?
Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde BodenheimPersonalausweis oder Reisepass.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.
Gebühr: 13,00 €Vorkasse: NeinSpezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde BodenheimBei der Beantragung eines Führungszeugnisses ist eine Gebühr von derzeit 13 € bei Antragstellung zu entrichten. Eine Gebührenbefreiung ist nicht möglich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Rechtsgrundlage