Straßenreinigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bodenheim

    Die Straßenreinigungspflicht und die Verpflichtung zum Winterdienst ist den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden geregelt. Die entsprechenden Satzungen unter der Rubrik Ortsgemeinden nach Auswahl der gewünschten Gemeinde.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende