Verkehrszeichen und Ampelstörung

  • Leistungsbeschreibung

    Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende