⇑ / Arbeitsunfall und Wegeunfall melden
Zuständige Mitarbeiter
Frau Sina Baumgart
Postadresse
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 2. Stock -rechts-Room Nr.: 251
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim

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Frau Sabrina Darmstadt
Besucheradresse
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 2. Stock -rechts-Room Nr.: 251
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung ein Arbeitsunfall ereignet hat, müssen Sie diesen melden.
Als Unternehmer oder Einrichtung sind Sie verpflichtet, Arbeitsunfälle beziehungsweise Wegeunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Die Meldepflicht besteht dann, wenn die verunfallte Person voraussichtlich mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Bei Kindern, Schülern und Studenten müssen Sie jeden Unfall melden, der eine ärztliche Behandlung erfordert.
Nach Ihrer Meldung prüft die gesetzliche Unfallversicherung, ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, also beispielsweise ob der Unfall im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit steht. Außerdem prüft sie automatisch, welche Leistungen zu erbringen sind.
Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler zuständig. Diese sind nach Branchen gegliedert. Für Unternehmen der öffentlichen Hand, beispielsweise auch für Schülerunfälle, sind die regional gegliederten Unfallkassen zuständig.