⇑ / Nutzungsberechtigung an einer Grabstätte
Zuständige Mitarbeiter
Frau Maike Geißel
Postadresse
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Altbau, 1. Stock -links-Room Nr.: 124
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim

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Herr Patrick Josten
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Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Altbau, 1. Stock -links-Room Nr.: 124
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Im Falle einer Bestattung wird der Name der nutzungsberechtigten Person an einer Grabstätte durch die Angehörigen des/der Verstorbenen oder durch ein beauftragtes Bestattungsinstitut der Friedhofsverwaltung schriftlich mitgeteilt. Werden der Friedhofsverwaltung nach einer Bestattung in eine bereits vergebene Grabstätte keine Veränderungen in der Nutzungsberechtigung mitgeteilt, so verbleibt es bei der bisherigen Nutzungsberechtigung. Sind die bisherigen Nutzungsberechtigten verstorben oder nicht mehr zu ermitteln, ergeben sich ausgehend von der/dem zuletzt bestatteten Verstorbenen folgende Nutzungsberechtigungen in der angegebenen Reihenfolge:
- der noch lebende Ehegatte
- die Kinder
- die Enkelkinder
- die Geschwister
- sonstige Erben (Personengemeinschaften haften gesamtschuldnerisch).