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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung planen, müssen Sie gegebenenfalls hierfür erforderliche Genehmigungen frühzeitig schriftlich beantragen.
Teaser
Planen Sie eine öfentliche Veranstaltung? Dann müssen Sie gegebenenfalls eine erforderliche Genehmigungen schriftlich beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
In der Regel ist das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, der richtige Ansprechpartner, in deren Gemarkung die Veranstaltung stattfindet. Wenn Ihnen nicht bekannt ist, welche Stadt oder Gemeinde zuständig ist, wenden Sie sich bitte an die Landkreisverwaltung oder Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Vielzahl der Möglichkeiten lässt eine generelle Aussage nicht zu. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich deshalb bitte an Ihre zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese Gebühren im Einzelfall unterschiedlich.
Rechtsgrundlage
- §§ 13a, b, c Gewerbeordnung (GewO)
- Link zum Gaststättengesetz (GastG)
- Link zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
- Link zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- §§ 41, 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Link zum Landesstraßengesetz (LStrG)
- Sondernutzungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Ja nach Art der Veranstaltung kann eine bzw. können mehrere der genannten Rechtsgrundlagen zutreffend sein. Link zum Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Enthalten in folgenden Kategorien
- Erlaubnisse und Genehmigungen (Unternehmensstart und Gewerbezulassung)
- Genehmigungen/Bescheinigungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Gewerbe und Wirtschaft
- Gewerbe/Gastronomie/Veranstaltungen (Gewerbe und Wirtschaft)
- Hobby und Freizeit (Bürger)
- Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen (Veranstaltungen)
- Unternehmensstart und Gewerbezulassung (Unternehmen)
- Veranstaltungen (Unternehmen)
- Veranstaltungen und Feste (Hobby und Freizeit)