⇑ / Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
Zuständige Mitarbeiter
Frau Mirjam Loske
Postadresse
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-Room Nr.: 140 a - d
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim

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Frau Esther Mendo Such
Postadresse
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-Room Nr.: 140 a - d
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim

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Frau Stefanie Paul
Postadresse
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-Room Nr.: 140 a - d
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim

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Frau Dragana Pawlak
Postadresse
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-Room Nr.: 140 a - d
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim

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Frau Britta Schneider
Postadresse
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-Room Nr.: 140 a - d
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim

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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name nach einer Eheschließung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Eheurkunde
- gültiges Identitätsdokument (der bisherige Personalausweis wenn vorhanden, sonst der gültige Reisepass oder Geburtsurkunde),
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburtsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Welche Gebühren fallen an?
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)