Hochwassermerkblatt

Hochwasser-Merkblatt

für Bewohnerinnen und Bewohner gefährdeter Gebiete


Dieses Merkblatt soll im Falle von drohendem Hochwasser betroffenen Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen bieten. Wir empfehlen, dieses Merkblatt so aufzubewahren, dass es jederzeit greifbar ist und Informationen bei Hochwassergefahr rechtzeitig verfügbar sind. Neubürgerinnen oder Neubürgern in einem hochwassergefährdeten Gebiet, die zum ersten Mal mit Hochwasser zu tun haben, empfehlen wir auch Informationen „alteingesessener“ Bewohnerinnen und Bewohner zu nutzen.

1.  Hochwasserinformationen
Die aktuellen Hochwassermeldungen des Pegels Mainz sind im Internet stets unter www.hochwasser-rlp.de abrufbar.

Apps
-       Meine Pegel
-       Warnwetter
-       KATWARN
-       NINA

Videotext des Fernsehens
Südwesttext auf Seite 801 (Rhein)

Rundfunk
Der Hochwasserlagebericht, Vorhersagen und aktualisierte Wasserstände mit Tendenzen werden in den regionalen Rundfunkprogrammen des Südwestrundfunks (SWR 1 und 4 Rheinland-Pfalz), SWR Info und Radio RPR stündlich verlesen.

Telefon
06131/19429 automatische Pegelansage

2.  Grundausrüstung
Eine rechtzeitige, persönliche Grundausrüstung ist wichtig. Folgende Gegenstände sollten vorhanden sein:
-      Netzunabhängiges Rundfunkgerät
-      Netzunabhängige Beleuchtung
-      Netzunabhängige Kochstelle
-      Hausapotheke
-      Gummistiefel oder Wathosen
-      Tauchpumpe mit FI-Schutzschalter

Die Feuerwehr und andere Hilfsorganisationen benötigen ihre Ausrüstung selbst und können diese nicht verleihen!

Eine rechtzeitige Vorsorge für eine etwaige Räumung von Wohnraum, z.B. wegen Evakuierung ist ratsam. Die Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe geben Orientierung bei der Zusammenstellung von Notfallgepäck.

3.  Wasserstandsmerkmale
Bitte aktuelle Wasserstände notieren und Festlegung wichtiger Bezugspunkte, z.B. an Bauwerken.

4.  Kranke und pflegebedürftige Personen
Es sollte rechtzeitig dafür gesorgt werden, dass kranke und pflegebedürftige Personen möglichst außerhalb des hochwassergefährdeten Bereiches untergebracht werden. Ist dies nicht möglich, ist eine rechtzeitige Meldung bei Ihrer Gemeindeverwaltung wichtig. Sofern diese nicht erreichbar ist, bitte bei den Hilfsorganisationen melden, damit ärztliche Versorgung und medizinische Betreuung aufrechterhalten werden können.

Die Hilfsorganisationen sind im Katastrophenfall nur in dringenden und medizinisch zwingend notwendigen Fällen verfügbar!

5.  Räumung von Kellerräumen
Keller, Garagen und tiefer liegende Räume sind früh genug zu räumen. Bei der Räumung ist darauf achten, dass nicht mehrmals das gleiche Mobiliar in die Hand genommen werden muss. Die Feuerwehr kann hierbei nur in Ausnahmefällen helfen.

Maßnahmen zum Eigenschutz/der Eigentumssicherung auch während der Hochwasserperioden fortsetzen; erforderlichenfalls Urlaub nehmen und sich nicht auf andere verlassen. Nach Möglichkeit Nachbarschaftshilfe leisten.

6.  Stromversorgung
Strom in von Überflutung bedrohten Räumen abschalten. Notbeleuchtung vorsehen und für den Fall, dass das Telefon ausfällt, eine Vereinbarung mit Nachbarn treffen.

7.  Heizungsanlage
Heizungsanlage schützen. Brenner, Thermen usw. rechtzeitig ausbauen. Zu beachten ist, dass die örtlichen Heizungsinstallateure bei drohendem Hochwasser viel zu tun haben.

8.  Sicherung von Öltanks
Öltanks sichern, z.B. durch Verankern. Rechtzeitig alle Tanks auffüllen, damit diese bei steigendem Wasser nicht hochgedrückt werden. Behälter mit Altöl, Säuren, Farben, Lacken usw. aus hochwassergefährdeten Räumen rechtzeitig entfernen. Öl und andere Stoffe verunreinigen nicht nur das Wasser und eigene Räume, sondern auch die gesamte Umgebung. Wenn solche Stoffe austreten, umgehend die Feuerwehr verständigen. Jede Zeitverzögerung verschlimmert den Schaden um ein Vielfaches.

9. Kraftfahrzeuge
Pkw und sonstige Fahrzeuge weiträumig aus dem hochwassergefährdeten Gebiet fahren. Frühzeitig erkunden, wo eigene Fahrzeuge abgestellt werden können. Absperrungen und Halteverbote in gefährdeten Bereichen sind genauestens zu beachten.


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