Aktionsplan der Verbandsgemeinde Bodenheim

Aktionsplan der Verbandsgemeinde Bodenheim

zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen


Unsere Verbandsgemeinde für alle – altersgerecht und barrierefrei


Grußwort Dr. Robert Scheurer,
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bodenheim

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Besucher und Besucherinnen,

die Verbandsgemeinde Bodenheim bietet Ihnen allen, so hoffe ich, reichhaltige Angebote in den verschiedensten Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens. Eine Kommune voller Vitalität, in der gerade die alltägliche Vielfalt als Bereicherung sehr geschätzt wird. Doch gilt das wirklich immer für alle Menschen gleichermaßen? Jeder Mensch betrachtet die Welt stets aus seinem Gesichtsfeld und das aktuelle Bild wird naturgemäß vom gegenwärtigen Standpunkt geprägt. Als Beispiel mögen unterschiedliche Betrachtungsweisen dienen, die man, vielleicht sogar zeitlich kurz hintereinander, einmal aus der Perspektive des Fußgängers, dann des Fahrradfahrers und daraufhin vielleicht des Autofahrers einnimmt. Wann aber nehmen wir einmal die Sichtweisen von Menschen mit Behinderungen ein?

Dass jeder Mensch seine Persönlichkeit frei entfalten kann, soweit er damit nicht in die Rechte anderer eingreift, sollte selbstverständlich sein, denn so steht es in unserem Grundgesetz. Trotzdem müssen wir uns auch in Erinnerung rufen, dass ebenfalls niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Die Vereinten Nationen haben eine Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erlassen und Land und Kreis haben Aktionspläne erstellt, um das eigentlich Selbstverständliche noch einmal in Aktivitäten und Taten umzusetzen. Die Botschaften hören wir wohl, allein es fehlt an mancher Stelle noch die Umsetzung. Damit wir weiter vorankommen auf dem Weg der Selbstverständlichkeit, hat der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der VG Bodenheim noch einmal die in der UN-Behindertenrechtskonvention erwähnten Handlungsfelder aufgegriffen. Er hat sie für unseren Bereich mit Leben gefüllt, mit in der VG bereits gut praktizierten Beispielen und noch offenen Erledigungsmöglichkeiten präzisiert. Natürlich sind alle Menschen aufgefordert, mitzuhelfen, dass wir mit und ohne Behinderung, mit und ohne Mobilitätseinschränkungen uns gleich entfalten können und nicht benachteiligt werden. Daher haben Seniorenbeirat, Ausschüsse und Gemeinderat der VG diese Vorgaben des Beirates für die Belange von Menschen mit Behinderungen gerne übernommen und wollen sie im Alltag des Lebens der VG etablieren. Die Verwaltung wird ihr Bestes tun, den Herausforderungen gerecht zu werden und die richtigen Schritte zu gehen.

Machen wir uns gemeinsam und guten Mutes auf den Weg!

Herzlichst
Ihr Dr. Robert Scheurer
Bürgermeister

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Grußwort Petra Schimsheimer,
Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Verbandsgemeinde Bodenheim

Seit 2005 gibt es einen ,,Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen‘‘ in der VG Bodenheim.

Die Aufgabe des Beirates besteht darin, die Interessen von Menschen mit Behinderungen im Sinne der Förderung der Selbstbestimmung und der Eigenständigkeit bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu vertreten. Hierzu müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die spezifischen Belange der mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger in unserer Verbandsgemeinde berücksichtigt werden. Daran arbeiten wir seit Jahren mit der Unterstützung der Ortsgemeinden, der Verbandsgemeindeverwaltung und unseres Bürgermeisters Dr. Robert Scheurer. Bereits 2013 hat der VG-Rat den Antrag zur Erstellung eines Aktionsplanes an den Beirat gestellt. Gerne haben wir diesen Auftrag übernommen, denn dadurch haben wir die Möglichkeit die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Am 26. März 2009 ist die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft getreten. Als erstes Bundesland hat das Land Rheinland-Pfalz einen Aktionsplan erstellt. Darauf folgte der Landkreis Mainz-Bingen, der sich mit seinem Aktionsplan an dem des Landes orientiert und sich auf eine Umsetzung auf Kreisebene einsetzt.

Unser Aktionsplan hat den Titel ,,Unsere Verbandsgemeinde für alle – altersgerecht und barrierefrei‘‘. Der nun vorliegende Aktionsplan soll der VG und ihren Gemeinden einen strukturellen Rahmen und Handlungsoptionen geben, den es mit den verschiedenen Kooperationspartnern und Beteiligten schrittweise umzusetzen gilt. Wir sind uns dessen bewusst, dass nicht alle Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sofort realisiert werden können, sondern wir wollen nach und nach diese Ziele erreichen.

Vieles haben wir bereits erreicht – meist aus aktuellem Anlass, was die guten Beispiele im Aktionsplan zeigen. Aber es gibt noch viel zu verändern und zu tun. Daher ist es von großer Bedeutung, dass sich Menschen für diese Zielsetzungen gemeinsam einsetzen. An dieser Stelle möchte ich meinen Dank an all diejenigen aussprechen, die mit ihrem Einsatz und ihrer Unterstützung daran beteiligt waren und sind.

Petra Schimsheimer
Vorsitzende des Beirates für die Belange der Menschen mit Behinderungen der Verbandsgemeinde Bodenheim

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Ziele und Aufgaben des Aktionsplans

Die UN-Behindertenrechtskonvention betont den Grundgedanken der vollen und wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Daraufhin hat auch in der Politik ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Die Konvention versteht Behinderung nicht als ein persönliches Schicksal, sondern als Wechselwirkung zwischen den Beeinträchtigungen der behinderten Menschen und den Barrieren in der Gesellschaft. D.h. die strukturelle Ausgrenzung der Menschen mit Behinderungen soll verhindert und ihre gesellschaftliche Einbeziehung verbessert werden. ,,Behindert ist man nicht, behindert wird man‘‘, so sagt die UN-Behindertenrechtskonvention. Jedem wird einleuchten, dass z.B. Treppen, zu hohe Einstiege in Busse und Bahn, zu kleine Schriften, Straßenquerrungen ohne Leitlinien, Gastronomie ohne barrierefreie Toiletten, die Teilhabe von mobilitätseingeschränkten Menschen erschweren oder gänzlich verhindern.
Unser Aktionsplan hat das Ziel, die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention schrittweise in der Verbandsgemeinde Bodenheim umzusetzen und die noch vorhandenen Barrieren im öffentlichen und persönlichen Leben der Betroffenen Schritt für Schritt abzubauen. Dazu gehört auch der Abbau mentaler Barrieren in den Köpfen der Menschen und in der Gesellschaft, die dadurch an Vielfalt und Lebensqualität für ein besseres ,,Miteinander‘‘ nur gewinnen kann. Das Leben in den Gemeinden wird für alle attraktiver.

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Selbstverständnis, Grundsätze und Leitlinien

Der Aktionsplan der Verbandsgemeinde Bodenheim basiert in seiner Umsetzung auf dem Selbstverständnis, den Grundsätzen und den Leitlinien der UN-Behindertenrechtskonvention. Entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention stehen das Recht auf Partizipation für behinderte Menschen und damit die Verbesserung der gesellschaftlichen Einbeziehung sowie die Förderung der Selbstbestimmung und der Eigenständigkeit im Mittelpunkt des Aktionsplans.

Die folgenden allgemeinen Grundsätze (Artikel 3) der UN-Behindertenrechtskonvention bilden die Leitlinien des Aktionsplans:

  • die Achtung der Würde, Autonomie, Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen,
  • die Nichtdiskriminierung,
  • die volle Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft,
  • die Achtung der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz der Vielfalt,
  • die Chancengleichheit,
  • die Barrierefreiheit,
  • die Gleichberechtigung von Mann und Frau,
  • und die Achtung der Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität.

In diesem Sinne steht der Aktionsplan der VG Bodenheim für die gleichberechtigte und chancengleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen sowie das selbstverständliche Miteinander behinderter und nicht behinderter Menschen, das von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung ausgeht.

Der Aktionsplan der VG Bodenheim soll die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in allen Bereichen des Lebens unterstützen und dafür sorgen, dass noch vorhandene Barrieren im öffentlichen und persönlichen Leben der Betroffenen Schritt für Schritt abgebaut werden. Die Visionen, Ziele und Maßnahmen des Aktionsplans orientieren sich daher an den grundlegenden Lebensbereichen sowie übergeordneten Themen, denen einzelne Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention zugeordnet werden können. Folgende Handlungsfelder werden im Aktionsplan beschrieben:

  • Erziehung und Bildung
  • Arbeit
  • Wohnen
  • Kultur, Freizeit und Sport
  • Gesundheit und Pflege
  • Schutz der Persönlichkeitsrechte und Interessenvertretung
  • Mobilität und Barrierefreiheit
  • Barrierefreie Kommunikation und Information
  • Sonstige Ziele und Maßnahmen

Weil Ziele und Maßnahmen nicht immer trennscharf voneinander abgegrenzt werden können, sind inhaltliche Überschneidungen möglich.

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Handlungsfeld Erziehung und Bildung

Vision:
In der Verbandsgemeinde Bodenheim besuchen alle Kinder und Jugendliche die gleichen Grundschulen und die gleichen Kindertagesstätten. Sie werden in ihren individuellen Stärken und Besonderheiten unterstützt und gefördert, z.B. durch pädagogische, medizinische und therapeutische Begleitung. Bildungseinrichtungen sind für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene uneingeschränkt nutzbar.

Ziel:
Alle Kinder sollen von Anfang an in ihrer Entwicklung gefördert und gestärkt werden. Nach den individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen ist der Besuch von regulären Institutionen wie Kindertagesstätte und Schule anzustreben.

Maßnahmen:

Maßnahmen
Zuständigkeit
Zeitrahmen
Gute Beispiele
Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen in Regeleinrichtungen (Kindertagesstätten, Grundschulen, weiterführende Schulen)
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
  • Behindertenbeirat
fortlaufend
  • Einrichtung Personenaufzug Grundschule Gau-Bischofsheim
  • Integrationskräfte in Schulen und Kindertagesstätten
  • Sporthalle der Grundschule Nackenheim ist barrierefrei
Bedarfsgerechte Ausstattung der Kindertagesstätten und Schulen
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
  • Behindertenbeirat
fortlaufend
  • Aufzug Mehrzweckhalle Gau-Bischofsheim
  • Hebebühne Grundschule
Umfrage hinsichtlich Verbesserungspotential in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen (z.B. barrierefreie Zugänge, Informations- zugang, Ausstattung …)
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
  • Behindertenbeirat
bis Ende 2018


Handlungsfeld Arbeit

Vision:
In der Verbandsgemeinde Bodenheim arbeiten Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit Nichtbehinderten in Betrieben des Allgemeinen Arbeitsmarktes. Dieses fördert das Verständnis und die Wertschätzung untereinander, aber auch eine Stärkung des Selbstbewusstseins der Betroffenen. Dieses führt zu einem Abbau von Barrieren. Die berufliche Ausbildung und der Übergang von der Schule in das Arbeitsleben werden an den persönlichen Stärken und Zielen ausgerichtet. Die Ausbildung findet in regulären Betrieben statt. Menschen mit Behinderungen und Betriebe werden von kompetenten Stellen beraten und unterstützt. Betroffene können durch ihre Beschäftigung ein Einkommen erzielen, das ihnen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Sie können nach ihren Möglichkeiten die gleichen Chancen und Risiken im beruflichen Leben eingehen, wie es für nichtbehinderte Menschen selbstverständlich ist. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nehmen ihre soziale Verantwortung wahr, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen und sehen deren Potentiale für ihr Unternehmen.

Ziel:
Menschen mit Behinderungen sollen mehr als bisher auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden. Zunächst soll erreicht werden, dass alle Betriebe mindestens die gesetzlich festgelegte Beschäftigungsquote erfüllen. Langfristiges Ziel ist die Beschäftigung aller Menschen mit Behinderungen, die arbeitsfähig sind, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Maßnahmen:

Maßnahmen
Zuständigkeit
Zeitrahmen
Gute Beispiele
Die VG und ihre Ortsgemeinden beschäftigen Menschen mit Behinderungen. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote beträgt 5 %. Die VG hatte 2017 eine Quote von 5,85 %.
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
fortlaufend

Werbung für die Beschäftigung der Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Infoveranstaltungen und Messen sowie Anschreiben und anderen Medien (z.B. Stammtisch, Erfahrungsaustausch untereinander sowie von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
  • Betriebe
fortlaufend
Themenbezogene Infoveranstaltungen mit und ohne Produkthersteller, Agentur für Arbeit/Jobcenter, soziale Einrichtungen usw., Anschreiben zu interessanten Themen, Kontakte und Erfahrungen, regelmäßige Infos im Blog des Nachrichtenblattes oder Internetseite der VG
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
fortlaufend
Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten mit Behinderungen in der VG zum Erlangen von Berufspraxis
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
fortlaufendVG Bodenheim, Fachbereich Bürgerdienste
Information der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der VG über die Förderung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung
  • Verbandsgemeinde
jährlich

Einrichtung einer Jobbörse bei der VG. Dort können sowohl Menschen mit Behinderung als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Bedarf anmelden
  • Verbandsgemeinde
fortlaufend

Handlungsfeld Wohnen

Vision:
In der Verbandsgemeinde Bodenheim wohnen und leben Menschen unabhängig von etwaigen persönlichen Einschränkungen zusammen. Dabei werden sie nach Bedarf unkompliziert und flexibel unterstützt. Die Verbandsgemeinde Bodenheim ist „Muster-VG“ im Bereich „barrierefreies, generationsübergreifendes Wohnen und des barrierefreien Tourismus“.

Ziel:
Die Verbandsgemeinde Bodenheim will darauf hinwirken, dass mehr barrierefreier Wohnraum und barrierefreie Übernachtungsmöglichkeiten geschaffen werden. Das Zusammenleben in unserer Gesellschaft soll durch generationsübergreifende und barrierefreie Wohnmodelle (Mehrgenerationenhaus mit gegenseitiger Unterstützung) gefördert werden.

Maßnahmen:

Maßnahmen
Zuständigkeit
Zeitrahmen
Gute Beispiele
Wohnungsbörse
  • Verbandsgemeinde
fortlaufend
Wieder installieren / bewerben
Infoveranstaltung
barrierefrei = Komfort
  • Behindertenbeirat
  • Seniorenbeirat
fortlaufend
Fortsetzung Infoveranstaltung
Generationsübergreifende und barrierefreie Wohnformen
  • Ortsgemeinden
  • Behindertenbeirat
  • Seniorenbeirat
fortlaufend
Infoveranstaltung u. Anregung analog der Gemeinden Trebur, Ginsheim u. Zornheim - die alle Neubaugebiete nur über die jeweilige Gemeinde entwickeln.
Wahrnehmung/Kontrolle der Auflagen der Landesbauordnung
  • Kreisverwaltung
fortlaufend


Handlungsfeld Kultur, Freizeit und Sport

Vision:
In der Verbandgemeinde Bodenheim sind Menschen mit Behinderungen aktive Teilnehmer am gesellschaftlichen Leben. Sie nehmen am kulturellen und sportlichen Leben teil und nutzen die Freizeit- und Sportangebote.

Ziel:
In der Verbandsgemeinde Bodenheim wird das gleichberechtigte Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen gefördert und unterstützt.

Maßnahmen:

Maßnahmen
Zuständigkeit
Zeitrahmen
Gute Beispiele
Passive und aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderungen (Jugendliche und Erwachsene) am kulturellen und sportlichen Leben der VG wie z.B. an der Organisation bei Veranstaltungen aktiv mitzuwirken (Kasse, Kartenverkauf etc.)
  • Vereine
  • Behindertenbeirat
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
fortlaufend
Gesangverein Liederkranz Gau-Bischofsheim
Jugendliche verstärkt in Oster- o. Sommerferienprogrammen zu integrieren sowie zu Teilnahme zu motivieren
  • Vereine
  • Verbandsgemeinde
fortlaufend
Sportprogramme anbieten (Jugendliche, Erwachsene, Senioren)
  • Vereine
fortlaufend„Rolli-Sport“ in Mainz-Laubenheim
Fahrdienst sowie Betreuung müsste ggf. mit angeboten werden
  • Vereine
fortlaufend
Bei Einladungen zu Veranstaltungen müsste verstärkt auf Barrierefreiheit und Ermäßigungen beim Eintrittsgeld hingewiesen werden – hier wäre eine Ermäßigung ab 50GdB wünschenswert
  • Vereine
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
fortlaufend
Beirat und Vereine müssten verstärkt auf die o.g. Personengruppen eingehen
  • Behindertenbeirat
  • Vereine
fortlaufend

Handlungsfeld Gesundheit und Pflege

Vision:
In der Verbandsgemeinde Bodenheim gibt es für Menschen mit Beeinträchtigung wohnortnahe Angebote zur gesundheitlichen und therapeutischen Versorgung. Sie können die Angebote nutzen wie jede und jeder andere auch. Diese Vision gilt auch für den Pflegebereich. Die Verbandsgemeinde Bodenheim bietet Pflegeangebote und Leistungen auch für Menschen mit demenziellen Erkrankungen.

Ziel:
Ziel der Verbandsgemeinde Bodenheim ist die Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen, barrierefreien und niedrigschwelligen Gesundheitsversorgung für Menschen mit und ohne Beeinträchtigung.

Maßnahmen:

Maßnahmen
Zuständigkeit
Zeitrahmen
Gute Beispiele
Sensibilisierung von Ärzten, Therapeuten und Pflegeeinrichtungen in der VG über die Notwendigkeit des barrierefreien Zuganges ihrer Praxen
  • Verbandsgemeinde
  • Behindertenbeirat
fortlaufend
  • Vitanum
  • Dr. Fiedler – Dr. Dr. Jürgens, Nackenheim
  • Physiotherapie Hadjebi,
    Bodenheim
  • Physiotherapie Nackenheim
  • Physiotherapie Decker,
    Harxheim

(alle sind barrierefrei = rollstuhlgerecht und Behinderten-WC vorhanden)

Förderung der Ansiedlung von Ärzten und sonstigen therapeutischen Leistungen vor Ort
  • Verbandsgemeinde
fortlaufend

Durchführung von Infoveranstaltungen
  • Verbandsgemeinde
  • Behindertenbeirat
fortlaufend

Angebote für ältere Menschen
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
  • Freie Träger und Wohlfahrtsverbände
fortlaufend
  • Seniorennachmittag der VG
  • Seniorennachmittage der Ortsgemeinden und der Kirchen
  • Projekte von SoNAh (Seniorennetzwerk Bodenheim)
Angebote für demenzkranke Menschen
  • Freie Träger und Wohlfahrtsverbände
fortlaufend
„Vergissmeinnicht“,
Gruppe der Caritas für Demenzkranke

Handlungsfeld Schutz der Persönlichkeitsrechte und Interessenvertretung

Vision:
In der Verbandsgemeinde Bodenheim können Menschen mit Beeinträchtigung ihre im Grundgesetz verbrieften Grundrechte wie z.B. Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, Recht auf Gleichberechtigung und das Recht auf freie Meinungsäußerung in vollem Umfang wahrnehmen. Dazu gehört auch die Vertretung in Gremien und Organisationen, insbesondere in den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde. Menschen mit Beeinträchtigung haben die Möglichkeit ihre Rechte auch ggf. mittels Vertretungen zu verwirklichen.

Ziel:
Die Rechte und Fähigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen sollen gestärkt werden. Das Bewusstsein der Gesellschaft im Hinblick auf Stärken und Bedürfnisse soll gesteigert werden. Durch gemeinsames Erleben wird die Akzeptanz von Menschen mit Beeinträchtigungen und das gesellschaftliche Miteinander gefördert.

Maßnahmen:

Maßnahmen
Zuständigkeit
Zeitrahmen
Gute Beispiele
Einrichtung eines Behindertenbeirates
(davor ehrenamtlicher Arbeitskreis)
  • Verbandsgemeinde
fortlaufend
  • Mitinitiierung des „Donnerclub“ - Treffen für Kinder und Jugendliche mit Handicap
  • Vortragsabend 2016: „In Zukunft barrierefrei“
  • Begleitung und Beratung bei Um- u. Neubauten von öffentlichen Einrichtungen z.B. Schulen, Kitas, Sporthallen
  • Fragebogenaktionen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
  • Begehungen z.B. Nutzung des öffentlichen Straßenbereichs, insbesondere Bürgersteige, Übergänge, Querungen
  • Förderung des Behindertensports für jung und alt
  • Beratung von Hotel- und Gastronomiebetrieben, z.B. barrierefreier Zugang/Einrichtung von Behinderten-WCs
Barrierefreie Wahllokale einrichten und darüber informieren
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
fortlaufendLandtagswahl 2016
Fragebogenaktion: „Älter werden in der Verbandgemeinde“
  • Verbandsgemeinde
  • Unterstützung / Kooperation durch die OGs
fortlaufendErste Umfrage
Frageaktion zur Barrierefreiheit in 2015
Unterstützung der Arbeit der öffentlichen Selbsthilfegruppen, z.B. durch unentgeltliches zur Verfügung stellen von Räumen
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
fortlaufend
Erarbeitung eines Aktionsplanes
  • Verbandsgemeinde
  • Behindertenbeirat
2016 – fortlaufend

Ansprechpartner für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Verbandsgemeinde
  • Behindertenbeirat
fortlaufendBau eines Aufzuges Grundschule Gau-Bischofsheim 2015

Handlungsfeld Mobilität und Barrierefreiheit

Vision:
In der Verbandsgemeinde Bodenheim gehören Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen ganz selbstverständlich in das Bild der Gemeinde. Beeinträchtigte Menschen sind in keiner Weise in irgendeinem Lebensbereich eingeschränkt.

Ziel:
Barrierefreiheit gehört zu den Grundlagen von Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung/Behinderungen. Die Verbandsgemeinde Bodenheim setzt sich das Ziel der Barrierefreiheit im Bereich des täglichen Lebens.

Maßnahmen:

Maßnahmen
Zuständigkeit
Zeitrahmen
Gute Beispiele
Verbesserung des barrierefreien Zuganges aller öffentlichen Gebäude für jegliche Arten von Beeinträchtigung (Mobilität und Sehbehinderung - Kontraste, Braille, Sprachausgaben, Stufenmarkierungen)
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
fortlaufend
  • Grundschule Gau-Bischofsheim
  • Carl-Zuckmeyer-Halle
  • Geplanter Aufzug gemeinsames Feuerwehrhaus Bodenheim-Nackenheim und Behinderten WC
Herstellung von Barrierefreiheit bei Neu- und Umgestaltung von Verkehrswegen für jegliche Arten von Beeinträchtigungen
  • Ortsgemeinden
  • Verbandsgemeinde
  • LBM
fortlaufend
  • Ampel Gau-Bischofsheim, Rheinhessenstraße
  • Umgestaltung Friedhof Nackenheim (gepflasterte Wege) und barrierefreie Erschließung
  • Rollstuhlgerechter Zugang katholische Kirche Nackenheim
  • Bordsteinabsenkungen Nackenheim, Wormser Straße
  • Bodenheim, Wormser Straße - Querung mit Blindenleitlinie und akustischem Signalgeber
  • Bodenheim, alter Ortsbereich - Gehwegabsenkungen
  • Querung/Leitlinien Edeka Gau-Bischofsheim
Überprüfung der Barrierefreiheit vor und in Bahnhaltepunkten und barrierefreie Omnibushaltepunkte
  • Ortsgemeinden
  • LBM
  • Deutsche Bahn
sofort

Verkauf von Euro-Schlüsseln (bürgernah als Zwischenhändler) für die Behinderten-WCs
Bestandsaufnahme über öffentliche Behinderten-WCs in der VG und Erstellung eines Info-Blattes
  • Verbandsgemeinde
sofort

Verbesserung des Bürgerbusses in Bodenheim - barrierefrei gestalten
  • Verbandsgemeinde
bei nächster Anschaffung

Pflege der Informationen der barrierefreien Einrichtungen in der VG
  • Verbandsgemeinde
fortlaufend
Website
Berücksichtigung / Planung der Barrierefreiheit für jegliche Arten von Beeinträchtigungen (Sehbehinderung / Gehörlose)
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
  • Veranstalter
sofort

Bestandsaufnahme und Verbesserung der Behindertenparkplätze in der VG
  • Verbandsgemeinde
sofort


Handlungsfeld Barrierefreie Kommunikation und Information

Vision:
In der Verbandsgemeinde Bodenheim können alle Menschen barrierefrei an Informationen und an der Kommunikation teilhaben. Das Zwei-Sinne-Prinzip bei der Gestaltung von Informationen findet Beachtung. Printpublikationen sind auch zum Hören da und akustische Ansagen sind auch lesbar. Eine bürgernahe und leicht verständliche Sprache sowie der Einsatz von Gebärdensprachen und Kommunikationshilfen sorgen dafür, dass Informationen von allen gleichberechtigt genutzt werden können und Kommunikation ohne Hindernisse stattfinden kann.

Ziel:
Die Verbandsgemeinde Bodenheim gestaltet ihre gesamte Kommunikation barrierefrei. Sie ermöglicht damit allen Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation. Sämtliche Bescheide, Satzungen und Texte im Nachrichtenblatt sind in bürgerfreundlicher und allgemein verständlicher Sprache abgefasst. Auf Anforderung hin werden diese Schriftstücke in einer Form zur Verfügung gestellt, die der jeweiligen Behinderung gerecht wird (Leichte Sprache, Brailleschrift, akustisch etc.). Der Internetauftritt der Verbandsgemeinde erfüllt die jeweils aktuellen Kriterien zur Barrierefreiheit.

Maßnahmen:

Maßnahmen
Zuständigkeit
Zeitrahmen
Gute Beispiele
Barrierefreier Internetauftritt der VG und OG nach BITV 2.0
  • Verbandsgemeinde
  • Ortsgemeinden
  • Behindertenbeirat
innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntmachung dieses Aktions-plans

Einbau eines Seh- und Hörbehinderten-Leitsystems im Verwaltungsgebäude der VG
  • Verbandsgemeinde
fortlaufend

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für das Verfassen von Texten verantwortlich sind, erhalten Schulungen über die Gestaltung bürgerfreundlicher Informationen in verständlicher Sprache
  • Verbandsgemeinde
innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntmachung dieses Aktions-plans

Alle Veröffentlichungen der VG und der Ortsgemeinden sind in verständlicher Sprache verfasst. Dies gilt auch für den amtlichen Teil des „Nachrichtenblattes“
  • Verbandsgemeinde
Innerhalb von einem Jahr ab Beginn der Schulung

Auf Anforderung hin werden diese Schriftstücke in einer Form zur Verfügung gestellt, die der jeweiligen Behinderung gerecht wird (leichte Sprache, Breitschrift, akustisch, etc.)
  • Verbandsgemeinde
fortlaufend

Aktionsplan in „einfacher Sprache“
  • Behindertenbeirat
zeitgleich


Handlungsfeld Sonstige Ziele und Maßnahmen

Vision:
Die Menschen in der Verbandsgemeinde Bodenheim pflegen einen achtsamen Umgang und von gegenseitiger Rücksichtnahme geprägtes Miteinander. Sie sind aufmerksam für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Die Verbandsgemeinde Bodenheim wird „Muster-VG“ in Belangen von Menschen mit Behinderungen. Sie bearbeitet Anliegen schnell und unkompliziert.

Ziel:
Die Verbandsgemeinde Bodenheim unterstützt Menschen mit Behinderungen und hilft bei auftretenden Problemstellungen. Durch Öffentlichkeitsarbeit wird der Inklusionsgedanke intensiviert.

Maßnahmen:

Maßnahmen
Zuständigkeit
Zeitrahmen
Gute Beispiele
Information der Öffentlichkeit über Homepage, Amtsblatt, Presse, Soziale Netzwerke
Veranstaltungen in Schulen und Kindertagesstätten
  • Verbandsgemeinde
  • Behindertenbeirat
  • Ortsgemeinden
fortlaufend


Umsetzungsstrukturen

Koordinierung und Anlaufstellen

In der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind in Artikel 33 Maßnahmen zur innerstaatlichen Durchführung und Überwachung des Übereinkommens enthalten. Nach dieser Maßgabe wird die Anlaufstelle für die Verbandsgemeinde Bodenheim im Fachbereich Bürgerdienste angesiedelt. Die Anlaufstelle ist für Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung der UN-Behindertenrechtskonvention zuständig.

Die Aufgabe der Koordinierungsstelle nach der UN-Behindertenrechtskonvention nimmt der/die zuständige Leiter/in des Fachbereichs Bürgerdienste wahr. Zur Erreichung der Ziele fasst er / sie die definierten Maßnahmen in Projekte zusammen und koordiniert deren Bearbeitung in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen und möglichen Kooperationspartnern. Er/sie arbeitet hierbei eng mit dem Behindertenbeirat zusammen und bezieht die Anregungen und Empfehlungen des Beirats in seine Tätigkeit mit ein.


Der Aktionsplan kann hier als PDF heruntergeladen werden. Im PDF sind ergänzend auch die rechtlichen Grundlagen genannt.

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