Informationspflichten nach DSGVO für Wahlvorstände

Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO für Wahlvorstände


Art. 13 DSGVO normiert, worüber eine betroffene Person bei einer Erhebung personenbezogener Daten, die unmittelbar bei ihr selbst erfolgt, zu informieren ist (sog. Direkterhebung).

Art. 14 DSGVO hat zum Regelungsgegenstand, worüber eine betroffene Person zu informieren ist, wenn personenbezogene Daten bei Dritten oder aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben werden (sog. Dritterhebung).

1 Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO

1.1 Bezeichnung des Verarbeitungsvorgangs

Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang zur Berufung in den Wahlvorstand.

1.2 Verantwortliche Stelle

Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung ist die

Verbandsgemeinde Bodenheim
Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim
Telefon: +49 (0) 6135 72-0, E-Mail: verwaltung@vg-bodenheim.de

1.3 Datenschutzbeauftragte

Die Datenschutzbeauftragte der Verbandsgemeinde Bodenheim ist

Lali Beruashvili
SECURiON Rheinland-Pfalz GmbH
Hindenburgplatz 1, 55118 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 63409-30, E-Mail: datenschutz@securion.de

1.4 Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. C DSGVO)

1.4.1 Zweck der Verarbeitung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim ist befugt, personenbezogene Daten zum Zweck der Berufung zu Mitgliedern von Wahlvorständen zu verarbeiten. Zu diesem Zweck dürfen personenbezogene Daten von Personen, die zur Tätigkeit in Wahlvorständen geeignet sind, auch für künftige Wahlen verarbeitet werden, sofern der Betroffene der Verarbeitung nicht widersprochen hat. Der Betroffene ist über das Widerspruchsrecht zu unterrichten (siehe hierzu 1.7 und 1.8.7).

1.4.2 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a, c und e DSGVO, § 3 Abs. 1 LDSG RLP in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz (KWG) sowie § 4 Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (EuWG) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz (BWahlG).

1.5 Ggf. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO)

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

− Ihre Daten werden dem Gemeindewahlleiter, der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher übermittelt. Dabei handelt es sich bei der Urnen- und Briefwahlwahl um die Vor- und Familiennamen, die Adresse, die Telefonnummern, die E-Mail-Adresse sowie die Funktion im Wahlvorstand. Dies ist wichtig für die Einteilung vorab und zur Erreichbarkeit während der Wahlhandlung und der anschließenden Auszählung im Wahllokal

− Wenn Sie uns Ihre Bankdaten mitgeteilt haben, werden sie an die Anordnungsstelle sowie die Verbandsgemeindekasse zur Auszahlung der Erfrischungsgelds weitergegeben.

1.6 Ggf. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation oder diesbezügliche Absicht (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO)

Es erfolgen keine Übermittlungen an ein Drittland oder eine internationale Organisation. Eine Absicht zur Übermittlung besteht nicht.

1.7 Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO)

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO unverzüglich gelöscht, sofern diese für die Zwecke, für die sie erhoben worden sind, nicht mehr notwendig sind, die betroffene Person ihre Einwilligung widerrufen hat, ein Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt wurde, eine unrechtmäßige Datenverarbeitung vorliegt oder wenn die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Von gesetzlichen oder auf anderen Rechtsvorschriften beruhende Aufbewahrungsfristen bleibt eine Löschung unberührt.

Im Falle der Datenspeicherung künftiger Wahlen werden Ihre Daten solange gespeichert, bis Sie der Datenverarbeitung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Telefon: +49 (0) 6135 72-126 und 72-234, E-Mail-Adresse: wahlbuero@vg-bodenheim.de.

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgegebenen Daten, werden Bankdaten zum Zweck der Überweisung von Erfrischungsgeldern gespeichert, wenn Sie uns zuvor Ihre Einwilligung erteilt haben. Die Einwilligung kann jederzeit gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist zu richten an: Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Telefon: +49 (0) 6135/72-126 und 72-234, E-Mail-Adresse: wahlbuero@vg-bodenheim.de.

1.8 Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO)

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, sind Sie Betroffener i. S. d. DSGVO und es stehen Ihnen bestimmte Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu. Diese werden nachfolgend zusammengefasst dargestellt. Die ausführliche Beschreibung ist einsehbar in Kapitel 3 Art. 12 – 23 DSGVO.

1.8.1 Recht auf Auskunft

Recht auf Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO).

1.8.2 Recht auf Berichtigung

Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO).

1.8.3 Recht auf Löschung

Recht auf Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten, sofern die Daten nicht noch zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigt werden (Art. 17 DSGVO).

1.8.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Recht, unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen, eine Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen (Art. 18 DSGVO).

1.8.5 Recht auf Unterrichtung

Recht vom Verantwortlichen die Unterrichtung über Empfänger personenbezogener Daten im Sinne des Art. 19 Satz 1 DSGVO zu verlangen.

1.8.6 Recht auf Datenübertragbarkeit (Interoperabilität)

Recht der betroffenen Person, ihre personenbezogenen Daten von einer verantwortlichen Stelle auf die andere zu übertragen, sowie Recht auf Herausgabe an die betroffene Person selbst (Art. 20 DSGVO).

1.8.7 Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung

Recht, jederzeit aus Gründen, die sich aus einer persönlichen, besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO).

1.9 Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 13 Abs. 2 lit c DSGVO)

Recht der betroffenen Person, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, wenn die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 lit. a i. V. m. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

1.10 Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO)

Recht einer betroffenen Person auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sofern sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden/wurden (Art. 77 DSGVO).

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 8920-0, E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

1.11 Bereitstellung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO)

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben (außer der Daten, die mit Ihrer Einwilligung verarbeitet werden). Daher sind Sie verpflichtet die Daten bereitzustellen.

1.12 Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO)

Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling findet nicht statt.

2 Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO

Da personenbezogene Daten auch bei Dritten erhoben werden, werden zusätzlich zu den nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Daten folgende Angaben erhoben:

2.1 Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden (Art. 14 Abs. 1 lit. d DSGVO)

Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift.

2.2 Datenquelle (Art. 14 Abs. 1 lit. f DSGVO)

Im Rahmen der Kommunal- und Europawahl sind die unterschiedlichen Behörden verpflichtet, die Daten ihrer wahlberechtigten Bediensteten bei Aufforderung durch die Wahlbehörde weiterzuleiten. Rechtsgrundlage: § 26 Abs. 6 Kommunalwahlgesetz (KWG) sowie § 4 Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (EuWG) in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Bundeswahlgesetz (BWahlG).

Bei wahlberechtigten Nichtbediensteten erhalten wir das Geburtsdatum sowie die Anschrift über die Schnittstelle zum Einwohnerinformationssystem.


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