Allgemeinverfügung erlassen
Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern verboten
Aufgrund der Hitze in den vergangenen Wochen und dem ausbleibenden Regen führen die meisten Gewässer im Landkreis Mainz-Bingen immer weniger Wasser. Erste Bäche und Weiher sind bereits ausgetrocknet. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit reicht der kürzlich veröffentlichte Appell nicht mehr aus. Zum Schutz der Gewässer sowie der dort lebenden Tiere hat die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Untere Wasserbehörde nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern grundsätzlich verbietet.
Da sich derzeit keine langanhaltenden Niederschläge abzeichnen, ist eine Verbesserung des Zustandes der Gewässer nicht zu erwarten. Damit droht eine dauerhafte Beeinträchtigung und Verschlechterung des Naturhaushalts und der Gewässerökologie, wenn das Wasser weiterhin unbegrenzt aus den genannten Gewässern entnommen wird.
Das Verbot der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern wie Bächen, Gräben, Flüssen, Teichen und Seen im Landkreis Mainz-Bingen gilt voraussichtlich bis zum 30. September 2026. Es gilt auch für die Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten wie Eimern oder Gießkannen. Ausgenommen von dem Verbot ist die Entnahme von Wasser im Brandfall durch Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie bestehende Erlaubnisse der Wasserbehörden zur Wasserentnahme.
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis sowie um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der
Kreisverwaltung unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen abrufbar.
Wer mehr wissen will über den Wasserstand der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers: Informationen über die Situation im Landkreis Mainz-Bingen und bundesweit stehen seit dem 15. Juli 2026 allen Bürgerinnen und Bürgern im bundesweiten Niedrigwasserinformationssystem NIWIS zur Verfügung.
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