Bekanntmachung des Beschlusses
über die Aufstellung des Umlegungsplans
Nach § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Im Bürgel 3“ nach Erörterung mit den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten durch Beschluss am 14.08.2025 aufgestellt worden ist.
Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
Bis zur Grundbuchberichtigung kann der Umlegungsplan bei der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Bodenheim nach vorheriger Terminabstimmung von jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt, eingesehen werden.
Den an der Umlegung Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.
Alzey, den 18. August 2025
Udo Baumann
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses