Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans 

Nach § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet „Bürgel 3“ am 30.09.2025 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 72 BauGB).

Die nicht strittigen Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch kann

  1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder
  2. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Bodenheim; Geschäftsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Rheinhessen-Nahe, Ostdeutsche Straße 28, 55232 Alzey

erhoben werden.

Alzey, den 01. Oktober 2025

Udo Bauman
Vorsitzendes Mitglied des Umlegungsausschusses

Hinweise:

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter https://vermka-rheinhessen-nahe.rlp.de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation .

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://lvermgeo.rlp.de/wichtige-informationen/datenschutz.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://www.alzey-land.de/vg/bauen-infrastruktur/bauleitplanung/bekanntmachung-baulandumlegungen.php eingesehen werden.