Entwidmung bzw. Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes „Am Dollesplatz“

Entwidmung bzw. Einziehung einer Teilfläche

des öffentlichen Parkplatzes „Am Dollesplatz“


Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Bodenheim hat in seiner Sitzung vom 09.03.2026 folgendes beschlossen: 

Der Parkplatz „Am Dollesplatz“ wurde im Jahr 2002 dem öffentlichen Verkehr mit der Zweckbestimmung eines öffentlichen Parkplatzes gewidmet. Im Zuge des Neubaus des Verwaltungsgebäudes II der Verbandsgemeindeverwaltung ist es zu einem Flächentausch gekommen. Eine Fläche von ca. 19 m² wird nun zwischen der Ortsgemeinde Bodenheim und der Verbandsgemeinde Bodenheim getauscht. Die Fläche von ca. 19 m² der Parzelle 314/16 wird mit sofortiger Wirkung entwidmet bzw. nach § 3 Abs. 3 in Verbindung mit  § 37 Landesstraßengesetz vom 01.08.1977 in der aktuellen Fassung eingezogen. 

Der nachfolgende Lageplan dient dem besseren Verständnis:

Lageplan Dollesplatz