ASP-Bekämpfung
Lockerungen erleichtern Landwirten die Ernte
Um in der jetzt beginnenden Erntezeit die Belange der Landwirte mit der notwendigen Bekämpfung der immer noch akuten Afrikanischen Schweinepest in Einklang zu bringen, hat das Veterinäramt Mainz-Bingen für einige Gebiete Entlastungen in den erntespezifischen Vorgaben beschlossen. „Das Virus ist noch aktiv und die Bekämpfung wird uns auch über den Sommer hinaus begleiten. Aber dort, wo es möglich ist, wollen wir natürlich gerne den Landwirten ihre Arbeit erleichtern“, sagte der dritte Beigeordnete des Landkreises Mainz-Bingen, Erwin Malkmus.
Erleichterungen gibt es südlich der Autobahn A60 von Mainz nach Bingen und westlich der B9 von Guntersblum nach Mainz. Hier können die Anbauflächen für Getreide und Erbsen abgeerntet werden, ohne, dass zuvor eine Drohne darüber geflogen ist. Anbauflächen mit Raps und Mais müssen in dem genannten Gebiet maximal 48 Stunden vor der Ernte mit Drohnen abgeflogen werden. Schweinehaltende Betrieben in diesen Gebieten wird dringend empfohlen, aus Gründen der Biosicherheit ihre Felder nur dann maschinell zu bearbeiten und abzuernten, wenn die Fläche nicht länger als 24 Stunden zuvor unter geeigneten Witterungsbedingungen mittels einer Drohne auf Wildschweine, Wildschweinkadaver oder Teile davon abgesucht wurde.
Keine Lockerungen gibt es in den Kerngebieten am Rhein, sowohl im südlichen als auch im nördlichen Kreisgebiet. So gilt in den Flächen nördlich der A60 von Mainz nach Bingen und östlich der B9 von Guntersblum nach Mainz weiterhin die Pflicht zum Drohnenüberflug, maximal 24 Stunden vor Erntebeginn: für Flächen mit Ölsaaten, Getreide, Gemenge sowie Eiweißpflanzen und Leguminosen, einschließlich aller bodendeckenden Kulturen, die keinen unmittelbaren Blick auf den Boden erlauben. Damit soll ausgeschlossen werden, dass sich in den Feldern Wildschweine aufhalten.
Mit den Drohnenüberflügen über erntereifen Nutzflächen lassen sich Wildschweine zuverlässig erkennen. Wildschweine können potenzielle Virusträger sein und drängen gerade während der Fruchtreife aus den undurchsichtigen Flächen - vor allem Wald und dichte Hecken - in die Ernteflächen. „Mit jedem Wildschwein, das durch die Erntemaschine aufgescheucht wird und teilweise über mehrere Kilometer flüchtet, kann auch das ASP-Virus mitlaufen“, sagte Dr. Wacker. So kann das Virus in bisher nicht betroffene Gebiete verschleppt werden, wo es seine tödliche Arbeit in der empfänglichen Schwarzwildpopulation aufnehmen kann. Dies können wir durch einen Drohnenüberflug vor der Ernte verhindern.
Mit Drohnenüberflügen lassen sich auch Wildschweinkadaver zuverlässig finden. Das ASP-Virus in Wildschweinkadavern ist monatelang infektiös und kann auch über Schuhwerk, Reifen, landwirtschaftliche Geräte und das Erntegut verschleppt werden. Da die eingesetzten Maschinen nach der Ernte in die Betriebe zurückfahren und ein nicht unerheblicher Teil der Ernte auch als Futtermittel für Schweine verwendet wird, stellt dies ein mögliches Einfallstor für das ASP-Virus in den Betrieb dar.
In der Erntefläche gefundene Kadaver werden gemeldet, geborgen und unschädlich beseitigt; der Fundort wird desinfiziert. Damit ist ein Eintrag des Virus über die landwirtschaftlichen Geräte und das Erntegut ausgeschlossen. Der Drohnenüberflug ergänzt also die Sichtung durch den Maschinenführer, dort wo der Überblick vom Traktor aus aufgrund Höhe und Struktur des Ernteguts eingeschränkt ist.