Errichtung oder Änderung eines Grabmals
Leistungsbeschreibung
Die Errichtung oder Änderung eines Grabmals oder sonstiger baulicher Anlagen an einer Grabstätte ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim zu beantragen bzw. anzuzeigen. Nach erteilter Genehmigung bzw. nicht erhobener Bedenken der Friedhofsverwaltung innerhalb einer Frist von 4 Wochen (je nach Friedhofssatzung ggf. unterschiedlich) darf mit den notwendigen Arbeiten begonnen werden.
Rechtsgrundlage