Kirchenaustritt
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungZuständig:
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Rheinland-Pfalz auch beim Standesamt erklärt werden.
Zuständig:
Der Austritt aus der evangelischen oder katholischen Kirche kann in Rheinland-Pfalz auch beim Standesamt erklärt werden.