Alters- und Ehejubiläen
Leistungsbeschreibung
Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:
- zum 60-jährigen Ehejubiläum,
 - zum 65-jährigen Ehejubiläum,
 - zum 70-jährigen Ehejubiläum,
 - und zum 75-jährigen Ehejubiläum
 - sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres
 
durch ein Glückwunschschreiben.