Stellenausschreibung hauptamtliche/r Bürgermeister/in
Bei der Verbandsgemeinde Bodenheim, Landkreis Mainz-Bingen, ist die Stelle der
hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d)
wegen Ablauf der Amtszeit des Stelleninhabers zum 3. Oktober 2026 neu zu besetzen. Der Stelleninhaber wird sich wegen Erreichens der Altersgrenze nicht um die Wiederwahl bewerben.
Der Verbandsgemeinde Bodenheim gehören mit rund 20.400 Einwohnern die Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim an. Der Sitz der Verwaltung liegt in der Ortsgemeinde Bodenheim.
Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister wird am 22. März 2026 von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Bodenheim nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Amtszeit von acht Jahren direkt gewählt (Urwahl).
Erhält bei dieser Wahl keine Bewerberin bzw. kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag, den 12. April 2026, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister ist, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder jede/jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland,
- am Tag der Wahl (22. März 2026) das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
- die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Gesucht wird eine engagierte und verantwortungsvolle Persönlichkeit, die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Entscheidungsgremien für die Belange der Bürgerinnen und Bürger eintritt.
Die bzw. der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungsgruppen B3/B4 zugeordnet. Zunächst erfolgt die Eingruppierung nach Besoldungsgruppe B3. Eine Höherstufung in die Besoldungsgruppe B4 ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin bzw. Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge spätestens am 48. Tag vor der Wahl (2. Februar 2026, 18.00 Uhr) beim Wahlleiter oder der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl (12. Januar 2026) im Bekanntmachungsorgan (Nachrichtenblatt) der Verbandsgemeinde Bodenheim veröffentlichen wird.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäß eingereichte Bewerbung keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, Lichtbild, Zeugnisabschriften und lückenloser Nachweis der bisherigen Tätigkeiten) werden bis zum 30. Januar 2026 (keine Ausschlussfrist) erbeten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim
– Wahl Bürgermeisterin / Bürgermeister –
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim