Informationen zur Landtags- und Bürgermeisterwahl 2026
Die Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz sowie die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bodenheim findet am 22. März 2026 statt. Eine mögliche Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim würde am 12. April 2026 stattfinden.
1. Informationen zur Wahlbenachrichtigung
Mitte Februar wurden die Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten versendet. Die Wahlbenachrichtigung erhält folgende Angaben:
- allgemeine Stimmberechtigung
- Wahlarten für die man abstimmungsberechtigt ist
- Zeitraum der Stimmabgabe
- Ort des Wahlraumes
- Antrag zur Briefwahl
Die Wahlbenachrichtigung ist grundsätzlich bei dem Betreten des Wahlraums vorzuzeigen. Somit wird unter anderem die Wahlberechtigung nachgewiesen.
2. Beantragung Briefwahl: Vorab-Registrierung
Die Wahlbenachrichtigungen wurden Mitte Februar zugestellt. Für Wählerinnen und Wähler, die im Zustellzeitraum der Briefwahlunterlagen (Ende Februar bis kurz vor Wahltermin) z.B. wegen Urlaub an ihrem Heimatwohnort keine Post entgegennehmen können, empfiehlt sich eine frühzeitige Registrierung über das Onlinewahlscheinverfahren „OLIWA“. Über den Link (https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=143) können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Da für die Beantragung weder die Wählerverzeichnisnummer noch die Wahlbezirksnummer zwingend erforderlich sind, kann der Antrag auch bereits vorab ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt werden.
- Informationen zur Wahlbenachrichtigung
- Beantragung Briefwahl
- Informationen zur Landtagswahl
- Informationen zur Bürgermeisterwahl
- Meldung als Wahlhelferin/Wahlhelfer
Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die per Briefwahl wählen möchten, bevorzugt das digitale Verfahren „OLIWA“ zu nutzen:
zur Registrierung für die Briefwahl über das Online-Wahlscheinverfahren "OLIWA"
Sollte Ihnen die Nutzung des Online-Wahlscheinverfahrens nicht möglich sein, können Sie die Rückseite der Ihnen zugehenden Wahlbenachrichtigung als Antrag verwenden oder – unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift – einen Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen per E-Mail an wahlbuero@vg-bodenheim.de senden.
3. Informationen zur Landtagswahl
Die Wahl zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz findet am 22. März statt. Die Gemeinden der Verbandsgemeinde Bodenheim gehören dem Wahlkreis mit der Nummer „29“ und der Bezeichnung „Mainz III“ an.
Wer ist stimmberechtigt?
Stimmberechtigt sind gemäß § 2 Absatz 1 des Landeswahlgesetzes:
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes,
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten im Lande Rheinland-Pfalz eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben oder, sofern sie in der Bnudesrepublik Deutschlad keine Wohnung innehaben, sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht nach § 3 vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Vom Stimmrecht ausgeschlossen ist, wer infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wer führt die Wählerverzeichnisse?
Alle Stimmberechtigten werden von der jeweiligen Gemeinde von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen, wenn sie bis zum 42. Tag vor der Wahl bei einer Meldebehörde in Rheinland-Pfalz gemeldet sind. Sie erhalten dann bis zum 21. Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung und einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.
Wer zu Unrecht nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann Einspruch wegen der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses erheben. An den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl kann Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden.
Das Wählerverzeichnis wird zwischen dem 3. und dem Tag vor der Wahl abgeschlossen. Danach kann es nur noch bis zum Beginn der Stimmabgabe wegen offensichtlicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Amts wegen berichtigt werden.
Was ist bei der Briefwahl zu beachten?
Die Wahl findet in der Regel als Urnenwahl im Wahlraum bzw. Wahllokal mit amtlichen Stimmzetteln statt.
Es kann aber auch per Brief gewählt werden. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten zugleich einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen. Mit dem Wahlschein kann vorab in der Gemeindebehörde, am Wahltag in einem anderen als dem auf der Wahlbenachrichtigung vorgesehenen (z.B. in einem barrierefreien) Wahlraum in dem Wahlkreis oder per Briefwahl gewählt werden.
Wahlscheine können bis zum Freitag vor der Wahl (15 Uhr) beantragt werden, in Sonderfällen (z.B. bei plötzlicher Erkrankung) bis zum Wahltag (15 Uhr). Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde oder auf andere Art (Fax, E-Mail, nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wird der Antrag in elektronischer Form gestellt und die Versendung der Unterlagen an eine andere als die Wohnadresse beantragt, versendet die Behörde zugleich noch eine Mitteilung an die Wohnung des Wahlberechtigten, um Missbrauch auszuschließen.
Bei der Briefwahl muss der ausgefüllte Stimmzettel in dem verschlossenen Stimmzettelumschlag zusammen mit dem Wahlschein und der unterschriebenen eidesstattlichen Versicherung in dem roten Wahlbriefumschlag zurückgesandt werden. Die Versendung in Deutschland mit dem vor der Wahl amtlich bekannt gemachten Postunternehmen ist unentgeltlich.
Der Wahlschein für die Briefwahl muss rechtzeitig beantragt und der Wahlbrief dann baldmöglichst abgesandt werden, damit er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegt. Das Risiko für Verzögerungen beim Postversand liegt beim Wähler. Verspätet eingehende Briefwahlstimmen sind ungültig.
Können auch Menschen mit Behinderungen geheim wählen?
Allen wahlberechtigten Menschen mit Behinderungen und mit Mobilitätsbeeinträchtigungen soll die Teilnahme an der Wahl ermöglicht werden. Ob ein Wahlraum barrierefrei ist und wo man Informationen über barrierefreie Wahlräume erhält, wird auf der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt.
Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Urne zu werfen, können eine Hilfsperson oder die Hilfe des Wahlvorstands in Anspruch nehmen. Für blinde und hochgradig sehbehinderte Wähler werden über den Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) bundesweit Wahlschablonen herausgegeben.
4. Infos zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim
Die Wahl zur Bürgermeisterin / zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bodenheim findet am 22. März 2026 statt. Eine etwaige Stichwahl (2. Wahlgang) ist auf den 12. April 2026 terminiert.
Wahlberechtigung
Die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) ist das Recht, an der Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bodenheim (Direktwahl) durch Stimmabgabe aktiv mitzuwirken. Diese Berechtigung ist an Bedingungen geknüpft, die am Tag der jeweiligen Wahl erfüllt sein müssen. An der Wahl teilnehmen können alle Deutschen sowie alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde der zu wählenden Vertretungskörperschaft ihre Hauptwohnung haben,
- darüber hinaus darf kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegen.
Bei der Briefwahl für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters muss der Stimmzettel im verschlossenen blauen Wahlumschlag zusammen mit dem gelben Wahlschein und der eidesstattlichen Versicherung im orangefarbenen Wahlbriefumschlag an die Verbandsgemeinde Bodenheim zurückgesandt werden. Briefwählerinnen und Briefwähler, die für beide Wahlen wahlberechtigt sind, müssen also zwei Wahlbriefe zurücksenden.
5. Meldung als Wahlhelferin/Wahlhelfer
Demokratie ist mehr als nur ein politisches System – sie ist ein lebendiger Prozess, der von Mitbestimmung und gemeinsamer Verantwortung lebt. Und auch eine demokratische Wahl funktioniert nur dank des Engagements freiwilliger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese sichern den reibungslosen Ablauf der Wahl und garantieren, dass die Stimmen korrekt gezählt werden. Deshalb werden motivierte Unterstützerinnen und Unterstützer benötigt, einen wichtigen Beitrag zu unserer Demokratie möchten.
Wer kann Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden?
Es sind keine Vorerfahrungen vonnöten! Jede Person, die für die Landtagswahl wahlberechtigt ist, kann dieses Ehrenamt übernehmen. Die Verbandsgemeinde Bodenheim legt großen Wert darauf, alle Interessierten optimal vorzubereiten. In speziellen Schulungsveranstaltungen in den Wochen vor der Wahl werden Sie umfassend und praxisnah in Ihre Aufgaben eingeführt.
Welche Tätigkeiten erwarten Wahlhelferinnen/Wahlhelfer?
Am Wahltag arbeiten die Wahlhelfer im Team eines Wahllokals. Ihre Aufgaben umfassen:
- Ausgabe der Stimmzettel
- Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Personalausweises und des Wählerverzeichnisses
- Eintrag der Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
- Auszählung der Stimmen ab 18 Uhr
Gemeinsam entscheiden die Wahlvorstände auch über die Gültigkeit einzelner Stimmen und dokumentieren das Wahlergebnis.
Wo und wie lange wird man eingesetzt?
Die Wahlhelfer werden in der Regel im Wahllokal ihres Wahl- oder Stimmbezirkes eingesetzt. Die Wahllokale sind von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Anschließend findet die Stimmenauszählung statt. Um den Einsatz flexibel zu gestalten, werden die Helfer in Schichten eingeteilt.
Welche Vorteile bietet der Einsatz als Wahlhelferin/Wahlhelfer?
Als Dankeschön für das Engagement erhalten Wahlhelfer in vielen Fällen ein sogenanntes „Erfrischungsgeld“ als finanzielle Aufwandsentschädigung. Alternativ wird in manchen Wahllokalen die Verpflegung vor Ort gestellt. Personen, die am Wahltag arbeiten müssten, können für ihre ehrenamtliche Tätigkeit freigestellt werden. Auf Wunsch stellt die Verbandsgemeindeverwaltung nach der Wahl eine Bescheinigung für den Arbeitgeber aus.
Wie viele Wahlhelfer werden in der Verbandsgemeinde Bodenheim benötigt?
Für die 20 Wahllokale der Verbandsgemeinde Bodenheim – 10 Urnenwahllokale und 10 Briefwahllokale – werden rund 160 Wahlhelfer gebraucht.
Wie kann ich mich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden?
Interessierte können ihre Bereitschaft per Online-Antrag anmelden. Rückfragen können Sie per E-Mail an wahlbuero@vg-bodenheim.de richten.