Bauleitplanung
Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet L431
(2. Bauabschnitt),1. Änderung“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 10. November 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet L431 (2. Bauabschnitt), 1. Änderung“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Anlass der 1. Änderung des Bebauungsplans ist die beabsichtigte Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen für den Abriss und Neubau des Netto-Marktes in der Ortsgemeinde Nackenheim. Durch die mit dem Neubau einhergehende Erweiterung der Verkaufsfläche fällt das Bauvorhaben künftig unter die Nutzungsart „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“, welche nur in festgesetzten Sondergebieten zulässig sind. Da der Bebauungsplan für diesen Bereich bislang ein Gewerbegebiet ausweist, muss dieser geändert werden.
Im beiliegenden, nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet L431 (2. Bauabschnitt), 1. Änderung“ wird daher in der Zeit vom
Dienstag, dem 07. April 2026 bis einschließlich Freitag, dem 08. Mai 2026
zu jedermanns Einsichtnahme auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter zur Verfügung gestellt. Eine Hilfestellung bzw. Anleitung zum Suchen der Offenlage im Geoportal erhalten Sie auf der Homepage des Geoportals des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de/article/Offenlagen_suchen/ .
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine öffentliche Auslegung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt.
Bitte beachten Sie, eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist
nach vorheriger telefonischer Absprache mit den
Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266
sowie der Telefonzentrale unter der Telefonnummer 06135 - 720
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de
im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 130, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet L431 (2. Bauabschnitt), 1. Änderung“ gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Nackenheim, den 18. März 2026
René Adler
Ortsbürgermeister