Die Friedhofsverwaltung informiert

Die Friedhofsverwaltung informiert

Information zur veröffentlichten Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Nackenheim

Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung setzt unter  V. „Ausheben und Schließen von Grabstätten“ fest, dass die Kosten der gewerblichen Dienstleistungen durch den Gebührenschuldner als Auslagenersatz an die Ortsgemeinde zu erstatten sind.

Mit der folgenden Übersicht informieren wir über die einzelnen, je nach Bedarf, anfallenden Kostenpositionen.

Kosten für die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Friedhof Nackenheim

1. Ausheben (Öffnen) und Schließen einer Grabstätte inkl. Kondukt

1.1 Normale Tiefe (maschinell)

       1.219,75 €

1.2 Normale Tiefe (manuell)

       1.338,75 €

1.3 Vertieft (maschinell)

       1.279,25 €

1.4 Vertieft (manuell)

       1.398,25 €

1.5 Kindergrab normale Tiefe (maschinell)

           642,60 €

1.6 Kindergrab normale Tiefe (manuell)

          690,20 €

1.7 Kindergrab vertieft (maschinell)

          761,60 €

1.8 Kindergrab vertieft (manuell)

          809,20 €

1.9 Öffnen und Schließen, Urnengrab

(Grabfeld U und UA3 und FW normale Tiefe)

          297,50 €

1.10 Öffnen und Schließen, Urnengrab

(Grabfeld FW), vertieft

          333,20 €

1.11 Öffnen und Schließen, Urnengrab

(Grabfeld AN und UA1 und UA2)

         196,35 €

1.12 Zwei zusätzliche Sargträger

          178,50 € psch.

2. Umbettungen

2.1 Umbettung Sarg Kind, normale Tiefe

   654,50 €

2.2 Umbettung Sarg Kind, vertieft

   749,70 €

2.3 Umbettung Sarg Erwachsene/r, normale Tiefe

   952,00 €

2.4 Umbettung Sarg Erwachsene/r, vertieft

  1.047,20 €

2.5 Umbettung Urne (Grabfeld U und UA2)

   238,00 €

2.6 Umbettung Urne (Grabfeld UA1 und UA3)

   148,75 €

Je nach Inhalt des Umbettungsauftrags sind zusätzlich Gebühren nach 1. und 3. abzurechnen. Die Gesamtabrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.

3. Unvorhergesehene Arbeiten

3.1 Entsorgung von Material                                      (z. B. verbaute Bauteile/Altmaterialien)

17,85 € / 0,1 t

3.2 LKW (inkl. FahrerIn)

       

29,75 € / h

3.3 Grabbagger (inkl. FahrerIn)

 29,75 € / h

3.4 Kompressor (inkl. BedienerIn)

  17,85 € / h

3.5 Lichtquelle (Bestattungsarbeiten in Dunkelheit)

  5,95 € psch.

3.6 Zuschlag außerhalb regelmäßiger Arbeitszeit ab 15.30 Uhr

 35,70 € / h

3.7 Bestattungsarbeiter Samstagszuschlag

  17,26 € / h

3.8 Zwei zusätzliche Sargträger Zuschlag                     (außerhalb regelmäßiger Arbeitszeit ab 15.30 Uhr oder samstags)

  17,26 € / h

3.9 Vorarbeiter Samstagszuschlag

  18,45 € / h

Verbandsgemeinde Bodenheim
Fachbereich III -Bürgerdienste-
Friedhofswesen