Bauleitplanung der Ortsgemeinde Nackenheim
Bebauungsplan „Am Wäldchen, 2. Änderung und Ergänzung“
Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 27.04.2026 die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgewogen und der sich daraus ergebenden Entwurfsfassung zugestimmt.
Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans wird der Geltungsbereich um den dritten Bauabschnitt ergänzt, um die weitere Ansiedlung von Gewerbebetrieben planungsrechtlich zu ermöglichen. Hierzu soll eine Umwandlung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in gewerbliche Bauflächen erfolgen.
Das Plangebiet schließt sich westlich an den Bebauungsplan „Am Wäldchen“, 1. Änderung und Ergänzung an. Südlich grenzt das Gewerbegebiet „Mittelwiese“ an und weiter südlich verläuft die Bahnstrecke Mainz – Mannheim.
Im beiliegenden nicht maßstäblichen Lageplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten zu jedermanns Einsichtnahme im Internet zu veröffentlichen. Damit soll eine Anstoßwirkung entfaltet und interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu ermuntert werden, sich über die gemeindlichen Planungsabsichten zu informieren und gegebenenfalls mit Anregungen und Bedenken zur Planung beizutragen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit von
Montag, dem 29.06.2026 bis einschließlich Freitag, dem 31.07.2026.
Während der Veröffentlichungsfrist steht der Bebauungsplanentwurf auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de zur Verfügung. Eine Hilfestellung bzw. Anleitung zum Suchen der Offenlage im Geoportal erhalten Sie auf der Homepage des Geoportals des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de/article/Offenlagen_suchen/ .
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Auslegungsfrist
nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen
des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266
sowie der Telefonzentrale unter der Telefonnummer 06135 - 720
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de
im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 130 während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Gewerbegebiet L431 (2. Bauabschnitt), 1. Änderung“ gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen aus:
- Artenschutzbericht
- Entwässerungskonzept
- Schalltechnisches Gutachten
- Geotechnisches Bodengutachten
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern
- Mensch
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Boden und Fläche
- Wasser
- Klima und Luft
- Landschaft
- Kultur-
und sonstige Sachgüter
Nackenheim, den 18.06.2026
René Adler
Ortsbürgermeister