Bekanntmachung Bebauungsplan „Am Wäldchen“

Bekanntmachung Bebauungsplan „Am Wäldchen“

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Nackenheim – 
Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“, 2. Änderung und Ergänzung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 31. März 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“, 2. Änderung und Ergänzung nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1BauGB bekannt gemacht.

Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans wird der Geltungsbereich um den dritten Bauabschnitt ergänzt, um die weitere Ansiedlung von Gewerbebetrieben planungsrechtlich zu ermöglichen. Hierzu soll eine Umwandlung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in gewerbliche Bauflächen erfolgen.

Das Plangebiet schließt sich westlich an den Bebauungsplan „Am Wäldchen“, 1. Änderung und Ergänzung an. Südlich grenzt das Gewerbegebiet „Mittelwiese“ an und weiter südlich verläuft die Bahnstrecke Mainz – Mannheim.

Im beiliegenden, nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“, 2. Änderung und Ergänzung wird daher in der Zeit vom

Montag, dem 22. Dezember 2025 bis einschließlich Samstag, dem 31. Januar 2026

zu jedermanns Einsichtnahme hier auf unserer Webseite sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zur Verfügung gestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine öffentliche Auslegung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist 

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen 
unter den Telefonnummern 06135 72-130 und 06135 72-266
sowie der Telefonzentrale unter der Telefonnummer 06135 72-0 
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, Zimmer Nr. 123, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwochnachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes „Am Wäldchen“ unberücksichtigt bleiben. 

René Adler 
Ortsbürgermeister

Nackenheim, den 5. Dezember 2025

Anlagen: