Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bodenheim

    Für die einfache Meldebescheinigung wird eine Gebühr von 8,00 Euro erhoben.
    Eine Gebührenbefreiung ist möglich, wenn die Meldebescheinigung nachweislich für Sozialleistungen (z.B. Amt für Soziale Arbeit, Kindergeld, ALG, ALG II, Deutsche gesetzliche Rentenversicherung) benötigt wird. Hierfür muss grundsätzlich ein Nachweis vorgelegt werden.

  • Rechtsgrundlage