Auskunft aus dem Melderegister
Welche Gebühren fallen an?
- Für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nach der Lfd. Nr. 11.2.1 - 7,50 € pro Person.
- Für gewerbliche Zwecke nach der Lfd. Nr. 11.2.1.2 - 8,50 € pro Person (bitte Verwendungszweck angeben).
- Für eine erweiterte Melderegisterauskunft nach Lfd. Nr. 11.2.4 fallen zusätzlich 3,50 € pro Person an.