Auskunft aus dem Melderegister

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nach der Lfd. Nr. 11.2.1 - 7,50 € pro Person.
    • Für gewerbliche Zwecke nach der Lfd. Nr. 11.2.1.2 - 8,50 € pro Person (bitte Verwendungszweck angeben).
    • Für eine erweiterte Melderegisterauskunft nach Lfd. Nr. 11.2.4 fallen zusätzlich 3,50 € pro Person an.