Allgemeine Informationen des Ordnungsamts (FAQs)

Allgemeine Informationen des Ordnungsamts (FAQs)

FAQs = "Frequently askes questions" = Häufige Fragen 

Inhalt: 

  1. Ordnungsamt – Allgemeines 
  2. Straßenverkehrsbehörde 
  3. Gewerberecht 
  4. Gaststättenrecht 
  5. Hundehaltung
  6. Immissionsschutz 


Hinweis: Diese FAQs dienen als interne Orientierungshilfe und ersetzen keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Gebühren und Fristen können sich ändern; im Zweifel sind die aktuellen Satzungen der VG/Ortsgemeinden, die einschlägigen Landes- und Bundesgesetze sowie Rücksprache mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen maßgeblich.


1. Ordnungsamt – Allgemeines

Zuständig: Ordnungsamt der VG Bodenheim, Rathaus Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim. Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) werden zentral von der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bearbeitet.

Wofür ist das Ordnungsamt der VG Bodenheim zuständig?

Zu den klassischen Aufgaben zählen die allgemeine Gefahrenabwehr, die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Falschparken), Markt- und Veranstaltungsangelegenheiten, das Hundewesen (Hundesteuer, Leinenzwang), die Bearbeitung von Lärm- und Ordnungsbeschwerden sowie Fundsachen. Die konkrete Aufgabenverteilung kann im Einzelfall abweichen; Auskunft gibt das Sachgebiet Ordnung/Sicherheit der VG-Verwaltung.

Die VG kann Anliegen weiterleiten bzw. eine fachliche Stellungnahme abgeben.

Wie erreiche ich das Ordnungsamt und wie stelle ich eine Anfrage?

Persönlich und telefonisch zu den Öffnungszeiten der VG-Verwaltung oder außerhalb der Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung. – Link zu den Öffnungszeiten und Erreichbarkeiten -  Für schriftliche Anliegen steht auf vg-bodenheim.de das allgemeine Kontaktformular sowie das Formular „Anfrage an Sachgebiet stellen“ zur Verfügung, über das Anliegen direkt an das zuständige Sachgebiet weitergeleitet werden.

Bei wem melde ich Ruhestörung, Vermüllung oder ordnungswidriges Verhalten im öffentlichen Raum?

Solche Beschwerden – etwa nächtliche Ruhestörung, dauerhafter Lärm oder Verschmutzung von Grünanlagen – nimmt das Ordnungsamt der VG entgegen. Bei akuten Gefahrenlagen (z. B. zugeparkte Rettungswege) sollte zusätzlich die Polizei Oppenheim (06131 6534550), in dringenden Fällen (110) informiert werden, da das Ordnungsamt außerhalb der Dienstzeiten in der Regel nicht selbst vor Ort einschreiten kann.

Wer bearbeitet Bußgeldbescheide und Einsprüche dagegen?

Allgemeine Ordnungswidrigkeiten (u. a. aus den Bereichen Bau-, Abfall-, Natur-, Lebensmittel- und Waffenrecht sowie Schulpflicht) werden von der zentralen Bußgeldstelle der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bearbeitet, nicht von der VG selbst. Einsprüche gegen einen Bußgeldbescheid sind fristgerecht (i. d. R. zwei Wochen) bei der auf dem Bescheid genannten Stelle einzulegen.

Wo bekomme ich Auskunft zu Satzungen und Gebühren der VG bzw. der Ortsgemeinden?

Alle geltenden Satzungen, Gebührenordnungen und Benutzungsordnungen sind über die Rubrik „Satzungen, Gebühren und Benutzungsordnungen“ auf vg-bodenheim.de sowie auf den jeweiligen Ortsgemeinde-Unterseiten einsehbar.


2. Straßenverkehrsbehörde

In Rheinland-Pfalz ist die Straßenverkehrsbehörde in der Regel die Kreisverwaltung bzw. eine kreisfreie Stadt. Aufgaben wie Führerschein- und Fahrzeugzulassung (Führerscheinstelle, Kfz-Zulassung) liegen überwiegend beim Kreis. 
Eine Verbandsgemeinde wird nur dann als Straßenverkehrsbehörde tätig, wenn das Land ihr diese Aufgaben ausdrücklich durch Rechtsvorschrift zuweist (z. B. durch eine Zuständigkeitsverordnung oder eine Auftragsverwaltungsermächtigung). Ohne eine solche Rechtsgrundlage bleibt der Kreis bzw. die kreisfreie Stadt maßgeblich zuständig.

Ist die VG Bodenheim selbst Straßenverkehrsbehörde?

Aufgaben auf innerörtlicher Straßennetzebene, soweit der Landkreis diese Aufgaben ausdrücklich übertragen hat. Typische delegierbare Felder können sein:
Regelungen der Verkehrsordnung auf kommunalen Straßen (z. B. örtliche Verkehrszeichen, Tempo-30-Zonen, Parkregelungen, zeitliche Sperrungen, Umleitungen) und deren Umsetzung bzw. Anordnung. Verkehrszeichenplanung, ‑aufstellung und ‑änderung, soweit sie kommunale Straßen betreffen, in Abstimmung mit dem Kreis.
Verwaltungsvorgänge, die explizit dem Bereich der örtlichen Straßenverkehrsordnung zugeordnet sind (jedoch keine zentralen Aufgaben wie Führerschein/ Zulassung).

Wo melde ich einen Parkverstoß (ruhender Verkehr)?

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Falschparken, abgelaufene Parkscheine) obliegt typischerweise dem Ordnungsamt der VG. Hinweise können über das Kontaktformular, telefonisch oder – bei akuter Behinderung von Rettungswegen – über die Polizei gemeldet werden.

Wer ist zuständig für Geschwindigkeitskontrollen und Bußgelder daraus?

Der Landkreis Mainz-Bingen führt die Geschwindigkeitsüberwachung innerhalb geschlossener Ortschaften im Kreisgebiet in eigener Regie durch (Ausnahme: Stadt Ingelheim). Die Bußgeldstelle der Kreisverwaltung Mainz-Bingen bearbeitet die daraus resultierenden Verfahren.

Wo beantrage ich Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte?

Anträge nach § 29 Abs. 3 StVO bzw. § 70 StVZO sind bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzureichen; die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ist an das bundesweite Verfahrenssystem VEMAGS angeschlossen, so dass eine Online-Antragstellung möglich ist.

Wo beantrage ich eine Sondernutzung der Straße (z. B. Baustelleneinrichtung, Straßenfest)?

Sondernutzungserlaubnisse für öffentliche Straßen und Wege werden je nach Straßenbaulastträger entweder von der VG-Verwaltung (für Gemeindestraßen) oder von der Kreisverwaltung/dem Landesbetrieb Mobilität (für Kreis- bzw. Landes-/Bundesstraßen) erteilt. Im Zweifel empfiehlt sich eine Anfrage über das Kontaktformular der VG, die den Antrag an die richtige Stelle weiterleitet.


3. Gewerberecht

Zuständig: Gewerbeamt der VG Bodenheim (Online-Terminbuchung Gewerbeamt über vg-bodenheim.de verfügbar).
Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung (GewO).

Wo melde ich ein Gewerbe an, um oder ab?

Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen nach § 14 GewO nimmt das Gewerbeamt der VG Bodenheim entgegen. Ein Termin kann über die Online-Terminbuchung Gewerbeamt auf vg-bodenheim.de vereinbart werden. Mitzubringen sind in der Regel Personalausweis/Reisepass sowie – je nach Tätigkeit – weitere Nachweise (z. B. Handwerkskarte, Erlaubnisse, Gesellschaftsvertrag bei Kapitalgesellschaften).

Welche Gebühr fällt für die Gewerbeanmeldung an?

Es wird eine kommunale Verwaltungsgebühr nach der Gebührensatzung der VG erhoben; die aktuelle Höhe ist der Gebührenübersicht der VG bzw. dem Gewerbeamt zu entnehmen, da Gebührensätze angepasst werden können.

Für welche Gewerbe reicht die einfache Anzeige nicht aus?

Bestimmte Tätigkeiten sind erlaubnispflichtig und bedürfen zusätzlich einer besonderen Zulassung, etwa Bewachungsgewerbe (§ 34a GewO), Makler-/Bauträger- und Baubetreuertätigkeit (§ 34c GewO), Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung (§ 34d/34f GewO) oder Pfandleihe (§ 34 GewO). Für diese Bereiche ist zusätzlich zur Anmeldung ein Erlaubnisantrag mit u. a. Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.

Was ist eine Reisegewerbekarte und wo erhalte ich sie?

Wer ein Gewerbe im Reisegewerbe (§ 55 GewO, z. B. Wander-/Straßenhandel) ausüben möchte, benötigt in bestimmten Fällen eine Reisegewerbekarte. Zuständig ist ebenfalls das Gewerbeamt am Wohnsitz bzw. Sitz des Gewerbetreibenden.

Wo bekomme ich ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister?

Führungszeugnisse können über den auf der Homepage vg-bodenheim.de angegebenen Link online beantragt werden. Für Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister ist das Bundesamt für Justiz zuständig.


4. Gaststättenrecht

Rheinland-Pfalz hat den bundesrechtlichen Erlaubnisvorbehalt des Gaststättengesetzes weitgehend abgeschafft; maßgeblich ist das Landesgesetz über die Ausübung des Gaststättengewerbes (LGastG RLP) i. V. m. der Gewerbeordnung (GewO).

Brauche ich in Rheinland-Pfalz noch eine Gaststättenerlaubnis?

In Rheinland-Pfalz benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn Sie gewerbsmäßig Speisen oder Getränke verabreichen und dabei Alkohol ausschenken. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind, die persönliche Zuverlässigkeit, (Nachweis durch polizeiliches Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister), IHK-Unterrichtung (Nachweis der Gaststättenunterrichtung der IHK RLP, entfällt bei entsprechender Ausbildung), Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt, Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis, Auskunft des Amtsgerichtes bzgl. eines anhängigen Insolvenz-/Konkursverfahrens.

Was ist bei einer Straußwirtschaft zu beachten?

Für den zeitlich begrenzten Ausschank selbst erzeugten Weins (Straußwirtschaft/Besenwirtschaft) gelten in Rheinland-Pfalz Sonderregelungen, u. a. eine Begrenzung der Öffnungstage pro Kalenderjahr sowie eine vorherige Anzeigepflicht bei der VG-Verwaltung. Details und aktuelle Fristen erteilt das Gewerbe-/Ordnungsamt der VG Bodenheim.

Gibt es eine Sperrzeit für Gaststätten?

Die allgemeine Sperrzeit in Rheinland-Pfalz richtet sich nach der landesrechtlichen Sperrzeitregelung; Kommunen können abweichende Sperrzeiten (Verlängerung oder Verkürzung) durch Verordnung festlegen. Ob und in welchem Umfang für das Gebiet der VG Bodenheim eine abweichende Sperrzeit gilt, ist bei der VG-Verwaltung zu erfragen.

Wer kontrolliert Hygiene und Jugendschutz in Gaststätten?

Lebensmittelhygiene und -überwachung obliegen der Lebensmittelüberwachung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (z. B. Ausschank- und Aufenthaltszeiten für Minderjährige) wird u. a. im Rahmen von Kontrollen durch Ordnungsamt, Jugendamt und Polizei überwacht.

Wo beantrage ich eine Freischankfläche (Außengastronomie) auf öffentlichem Grund?

Für die Aufstellung von Tischen und Stühlen auf öffentlichen Gehwegen oder Plätzen ist eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die bei der VG-Verwaltung (bzw. je nach Straßenbaulastträger bei der Kreisverwaltung) zu beantragen ist.


5. Hundehaltung (Landesverordnung über das Halten und Führen von Hunden – LHundeVO RLP)

Rechtsgrundlage: Landesverordnung über das Halten und Führen von Hunden in Rheinland-Pfalz sowie kommunale Satzungen der Ortsgemeinden. Zuständig für Vollzug und Hundesteuer: Ordnungsamt bzw. Steuerabteilung der VG/Ortsgemeinde.

Muss ich meinen Hund anmelden?

Ja. Hunde sind bei der zuständigen Ortsgemeinde bzw. der VG-Kasse zur Hundesteuer anzumelden; ebenso ist eine Ab- oder Ummeldung bei Wegzug, Verkauf oder Tod des Tieres mitzuteilen.

Wo gilt in der VG Bodenheim Leinenzwang?

Ein landesweiter allgemeiner Leinenzwang besteht nicht. Ob und in welchem Umfang Leinenpflichten innerhalb der VG gelten (z. B. in Grünanlagen, auf Spielplätzen, im Wald während der Brut- und Setzzeit oder ortsweit), regeln die örtlichen Satzungen der jeweiligen Ortsgemeinde. Die VG weist insbesondere zu Frühlingsbeginn auf die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit heimischer Wildtiere hin.

Für die Verbandsgemeinde Bodenheim (Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler, Nackenheim) gilt:

  • Innerorts / auf nicht einsehbaren Flächen:
    Hunde müssen grundsätzlich auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder auf nicht einsehbaren Flächen angeleint geführt werden.
  • Außerorts:
    Hunde müssen nicht durchgehend angeleint sein, aber sobald sich andere Personen nähern oder sichtbar werden, müssen sie umgehend angeleint werden.
  • Gefährliche Hunde:
    Hier gelten zusätzliche, strengere Regeln nach dem Landeshundegesetz (LHundeG) – Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Vg-bodenheim

Wichtiger aktueller Hinweis: Wegen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Kreis Mainz-Bingen/Groß-Gerau kann es zeitweise zusätzliche, verschärfte Leinenpflichten in Sperr-/Restriktionszonen geben, die auch die VG Bodenheim betreffen. Diese Regelungen ändern sich je nach aktueller Seuchenlage – am besten direkt bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen oder der VG-Verwaltung nachfragen, ob aktuell eine solche Sonderregel gilt.

Für die verbindliche, aktuelle Regelung empfehlen wir einen Blick auf die Seite Aufruf an alle Hundehalterinnen und Hundehalter oder direkten Kontakt mit dem Ordnungsamt der VG Bodenheim.

Welche Hunde gelten als „gefährliche Hunde“?

Die LHundeVO unterscheidet gefährliche Hunde, bei denen die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde (z. B. nach Beißvorfall oder gesteigerter Aggressivität), von Hunden bestimmter Rassen und Kreuzungen, für die eine gesetzliche (widerlegbare) Vermutung der Gefährlichkeit gilt. Für als gefährlich eingestufte Hunde bestehen grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum sowie eine Erlaubnispflicht für das Halten.

Was ist für das Halten eines als gefährlich eingestuften Hundes erforderlich?

Erforderlich sind in der Regel eine behördliche Haltererlaubnis, der Nachweis der Sachkunde des Halters, ein bestandener Wesenstest des Hundes, eine Haftpflichtversicherung sowie eine dauerhafte, fälschungssichere Kennzeichnung (Chip). Zuständige Behörde für die Erlaubnis ist regelmäßig die Kreisverwaltung bzw. die von ihr beauftragte Stelle; das Ordnungsamt der VG berät und leitet Anträge weiter.

Was muss ich nach einem Biss- oder Beißvorfall tun?

Beißvorfälle sind unverzüglich dem Ordnungsamt zu melden; dieses kann im Einzelfall eine Gefährlichkeitsfeststellung sowie Auflagen (Leinen-/Maulkorbpflicht, Wesenstest) anordnen. Bei Personenschäden ist zusätzlich eine ärztliche Versorgung und ggf. die Information der Polizei ratsam.


6. Immissionsschutz

Zuständigkeiten sind gestaffelt: genehmigungsbedürftige Anlagen – Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd; nicht genehmigungsbedürftige gewerbliche Anlagen und allgemeiner Nachbarschaftslärm – Kreisverwaltung Mainz-Bingen bzw. Ordnungsamt der VG; Nachtruhe/Ruhezeiten – Landes-Immissionsschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LImSchG).

An wen wende ich mich bei Lärmbeschwerden aus der Nachbarschaft (Partylärm, Rasenmäher, Baulärm)?

Erste Anlaufstelle ist das Ordnungsamt der VG Bodenheim; die VG verfügt zudem über einen ehrenamtlichen Lärmbeauftragten, der Beschwerden aufnimmt und vermittelt. Bei akuten, andauernden Störungen außerhalb der Dienstzeiten kann zusätzlich die Polizei eingeschaltet werden.

Welche Ruhezeiten gelten in Rheinland-Pfalz?

Nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz RLP gilt allgemein eine Nachtruhe (üblicherweise 22.00–6.00 Uhr) sowie eine ganztägige Ruhe an Sonn- und Feiertagen für besonders störende, nicht ortsübliche Tätigkeiten. Für den Betrieb lärmintensiver Gartengeräte (Rasenmäher, Laubbläser, Motorsägen u. Ä.) gelten zusätzlich die zeitlichen Beschränkungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV), u. a. ein Verbot an Sonn- und Feiertagen sowie eingeschränkte Nutzungszeiten werktags.

Wer ist für Baulärm auf Baustellen zuständig?

Baulärm wird nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVwV Baulärm) beurteilt. Beschwerden über Baustellenlärm außerhalb der zulässigen Zeiten nimmt das Ordnungsamt der VG entgegen und entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit über das weitere Vorgehen. Soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, können im Einzelfall Auflagen zu Betriebszeiten angeordnet werden.

Wer prüft Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch einen Gewerbebetrieb?

Für nicht genehmigungsbedürftige gewerbliche Anlagen (z. B. kleinere Handwerksbetriebe, Gastronomiebetriebe) ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (z. B. größere Industrieanlagen) liegt die Zuständigkeit bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd. Das Ordnungsamt der VG nimmt Beschwerden entgegen und leitet sie an die zuständige Fachbehörde weiter.

Wo finde ich weitere Informationen zum Klimaschutz und zur Umweltberatung der VG?

Die VG Bodenheim verfügt über einen Klimaschutzmanager, der zu Themen wie Solarnutzung, Förderprogrammen und kommunalem Klimaschutz berät; Informationen und Kontakt finden sich unter „Klimaschutzmanager“ hier auf der Website.