Standsicherheitsprüfung von Grabmalen auf dem Friedhof

Standsicherheitsprüfung von Grabmalen auf dem Friedhof


Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der gültigen Friedhofssatzungen der Ortsgemeinden muss die Standsicherheit von Grabmalen regelmäßig durch die Nutzungsberechtigten der Grabstätten überprüft werden. Wir bitten alle Nutzungsberechtigten, bei den Friedhofsbesuchen den Zustand ihres Grabmals zu kontrollieren.

Gerade während der Frostperiode werden häufig die Verfugungen an Grabmal und Sockel stark in Mitleidenschaft gezogen, was ggf. zu einer mangelnden Standsicherheit führen kann.

Die satzungsgemäßen jährlichen Standsicherheitsprüfungen durch die Ortsgemeinde/Friedhofsverwaltung werden in diesem Jahr öffentlich zwischen dem 29.04.2024 und 03.05.2024 durchgeführt. Die genauen Termine für die Ortsgemeinde Gau-Bischofsheim können Sie ab 29.04.2024 bei der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Bodenheim erfragen. Mit der Maßnahme wurde ein Fachunternehmen beauftragt. Die Prüfungen werden nach der geltenden Richtlinie des Bundesverbandes deutscher Steinmetze, mit speziellen technischen Hilfsmitteln durchgeführt, die Prüfergebnisse schriftlich dokumentiert.

Grabstätten, welche Standsicherheitsmängel aufweisen, werden gekennzeichnet bzw. gesichert und der Nutzungsberechtigte oder die Nutzungsberechtigte zwecks Instandsetzung des Mangels benachrichtigt.

Verbandsgemeinde Bodenheim
Fachbereich III -Bürgerdienste-
Friedhofswesen