Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024

Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Für die am 9. Juni 2024 stattfindende Kommunal- und Europawahl wird allen Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung bis spätestens 19. Mai 2024 zugestellt. Im Bereich der Verbandsgemeinde Bodenheim erfolgt die postalische Zustellung voraussichtlich bereits Anfang Mai 2024.

Sollte Ihnen bis Mitte Mai keine Wahlbenachrichtigung zugegangen, Sie aber nach eigener Auffassung innerhalb der Verbandsgemeinde Bodenheim wahlberechtigt sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an wahlbuero@vg-bodenheim.de Sie erhalten kurzfristig Rückmeldung.

Wenn Sie an den Wahlen per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.

Für die Beantragung stehen Ihnen folgende Möglichkeiten bereit

  1. online, über die Verwendung des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung und Ihrem Smartphone
  2. online, über den rlpDirekt-Wahlscheinserver (die Freischaltung erfolgt ab dem 30.04.2024)
  3. schriftlich – durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  4. per Fax an die Nr. 06135 72-263 oder
  5. per E-Mail der Verbandsgemeindeverwaltung wahlbuero@vg-bodenheim.de

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und – nach Möglichkeit – die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an Ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Sie haben auch die Möglichkeit – während den auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Öffnungszeiten des Wahlamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim – die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Grundsätzlich können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Aufgrund der Komplexität des rheinland-pfälzischen Wahlrechts und zur Vermeidung von längeren Wartezeiten bitten wir allerdings von einer persönlichen Vorsprache im Wahlamt möglichst abzusehen. Wir nehmen Ihren Antrag auf Ausstellung von Wahlschein mit Briefwahlunterlagen gerne am Empfang entgegen – dort wird er zur schnellstmöglichen Bearbeitung an das Briefwahlbüro weitergeleitet, das Ihnen die Unterlagen kurzfristig per Post zusendet.

Besondere Dringlichkeit z.B. wegen einer etwaigen Abwesenheit bereits vor dem Wahltag, bitten wir auf dem Antragsvordruck zu vermerken.

Erfahrungsgemäß ist mit einem hohen Briefwahlanteil zu rechnen.

Nutzen Sie deshalb bitte die unter den Ziffern 1 bis 5 aufgeführten Möglichkeiten für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Sie tragen damit dazu bei, dass die Ausstellung der Unterlagen kontinuierlich nach Antragseingang erfolgen kann.

In Abhängigkeit der Auslieferung der Stimmzettel und mit Blick auf die anschließend notwendige Zusammenstellung der Briefwahlunterlagen wird das Briefwahlbüro mit dem Versand der Unterlagen voraussichtlich ab 13. Mai 2024 beginnen. Wir bitten dies bei der Beantragung zu beachten.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie – unfrankiert – in dem adressierten orangefarbenen Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung senden oder unmittelbar in den Briefkasten am VG-Rathaus einwerfen.  Beim Postversand den Wahlbrief bitte so rechtzeitig absenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim eingeht.

Für die Europawahl erhalten Sie bei beantragter Briefwahl einen gesonderten – roten – Wahlbriefumschlag, den Sie bitte so rechtzeitig – unfrankiert – in den Postversand geben, dass er bis zum Wahltag bei der Kreisverwaltung in Ingelheim, die für die Auszählung der Briefwahl für die Europawahl zuständig ist, eingeht.

Die Verwaltung ist am Tag nach der Wahl (10. Juni 2024) geschlossen

Aufgrund der notwendigen Nacharbeiten bleibt die Verbandsgemeindeverwaltung am Montag, den 10. Juni 2024, geschlossen.

Ab Dienstag, den 11. Juni 2024, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wieder zu den üblichen Dienstzeiten zur Verfügung.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.