Digitales Lichtbild

Digitales Lichtbild 

für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen

Seit dem 1. Mai 2025 gilt bundesweit eine neue gesetzliche Regelung zur Erstellung von Passfotos für Ausweisdokumente. Biometrische Lichtbilder dürfen nur noch direkt in der Behörde oder in zertifizierten Fotostudios aufgenommen werden. Ausgedruckte Papierfotos sind nicht mehr zulässig.

Die Erfassung des Lichtbildes in der Behörde erfolgt mittels eines dafür vogesehenen Aufnahmesystems. Für die Nutzung dieses Aufnahmesystems fällt zusätzlich zur jeweiligen Dokumentengebühr ein bundesweit einheitlicher Betrag in Höhe von 6 Euro pro Dokument an.Alternativ können die Lichtbilder durch einen zertifizierten Fotodienstleister digital an die Behörde per Cloud übertragen werden. Sie erhalten von diesem einen QR-Code als Ausdruck.

Wichtiger Hinweis:

Aktuell ist das in der Behörde eingesetzte Aufnahmesystem technisch noch nicht für die Erstellung von Lichtbildern für Kinder unter 6 Jahren ausgelegt. Für Ausweisdokumente dieser Altersgruppe bitten wir daher um Nutzung eines externen, zertifizierten Fotodienstleisters.