Mitteilung der Kreisverwaltung

Mitteilung der Kreisverwaltung

Bauanträge müssen ab Januar direkt beim Landkreis eingereicht werden


Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich die Einreichungswege für Bauanträge in den kreisangehörigen 
Gemeinden. Grundsätzlich müssen Bauanträge dann bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der 
Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht werden. Ausnahmen betreffen Freistellungsverfahren, die 
weiterhin bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen vorgelegt werden. Diese Neuregelung sieht die 
geänderte Landesbauordnung vor.

Betroffene Gebiete

  • Kreisangehörige Gemeinden in den Verbandsgemeinden Bodenheim, Nieder-Olm, Rhein-Nahe, 
    Rhein-Selz, Sprendlingen-Gensingen sowie die gemeindefreie Gemeinde Budenheim.
    • Für die Stadtgebiete Bingen und Ingelheim bleibt die bisherige Regelung unverändert; Bauanträge 
    sind weiterhin bei den Stadtverwaltungen einzureichen und werden dort in eigener Zuständigkeit 
    bearbeitet.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter für Ihren Bauort. Die 
Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Kreises, www.mainz-bingen.de, Unterseite Bauen.