Mitteilung der Kreisverwaltung
Bauanträge müssen ab Januar direkt beim Landkreis eingereicht werden
Ab dem 1. Januar 2026 ändern sich die Einreichungswege für Bauanträge in den kreisangehörigen
Gemeinden. Grundsätzlich müssen Bauanträge dann bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der
Kreisverwaltung Mainz-Bingen eingereicht werden. Ausnahmen betreffen Freistellungsverfahren, die
weiterhin bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen vorgelegt werden. Diese Neuregelung sieht die
geänderte Landesbauordnung vor.
Betroffene Gebiete
- Kreisangehörige Gemeinden in den Verbandsgemeinden Bodenheim, Nieder-Olm, Rhein-Nahe,
Rhein-Selz, Sprendlingen-Gensingen sowie die gemeindefreie Gemeinde Budenheim.
• Für die Stadtgebiete Bingen und Ingelheim bleibt die bisherige Regelung unverändert; Bauanträge
sind weiterhin bei den Stadtverwaltungen einzureichen und werden dort in eigener Zuständigkeit
bearbeitet.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter für Ihren Bauort. Die
Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Kreises, www.mainz-bingen.de, Unterseite Bauen.