Nichtverlängerung des Nutzungsrechts, Abräumen einer Grabstätte 

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Räumung einer Grabstätte können Sie z.B. einen Steinmetzbetrieb Ihrer Wahl beauftragen. Die anfallenden Kosten können dort erfragt werden. Zur Räumung einer Grabstätte gehört der Abbau und die Entsorgung des Grabmals sowie einer evtl. vorhandenen Grabeinfassung. Die auf der Grabfläche vorhandene Bepflanzung ist restlos zu entfernen, evtl. vorhandene Grabhügel sind abzutragen. Sämtliche Arbeiten sind vom Nutzungsberechtigten auf dessen Rechnung zu veranlassen. Vor Beginn und nach Beendigung der Arbeiten ist die Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim entsprechend zu informieren.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende