Herbstbuch nach der Weinüberwachungsverordnung

  • Leistungsbeschreibung

    Das nach der Weinüberwachungsverordnung zu führende Herbstbuch erhalten Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim sowie den Gemeindeverwaltungen der Ortsgemeinden Bodenheim, Gau-Bischofsheim, Harxheim, Lörzweiler und Nackenheim oder als Online-Formular.

    Die Verpflichtung zur Führung des Herbstbuches entfällt nur für solche Betriebe, die ihre gesamten im Betrieb geernteten Trauben an einen Erzeugerzusammenschluss oder einen Dritten verkaufen.

    In diesen Fällen tritt an die Stelle der Eintragung im Herbstbuch die Abnahmebestätigung des Zusammenschlusses oder die Kaufbestätigung des Abnehmers, soweit diese die geforderten Angaben enthält. In diesem Falle sind die Bestätigungen fortlaufend zu nummerieren und gesammelt aufzubewahren.

    Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Onlineformulars folgendes

    • Die täglichen Ernteergebnisse sind für die Eintragung fortlaufend zu mumerieren und mit dem Tagesdatum zu versehen (zu Spalte 1 und 2)
    • In der Spalte 3 sind die in der Weinbergsrolle eingetragenen Lagennamen einzutragen
    • In Spalte 4 sind zur Kennzeichnung der Rebsorten die offiziellen Rebsortennamen einzutragen
    • In Spalte 6 sind die Erntemengen nach dem Zustand einzutragen, in dem sich das Erntegut am Ende des Lesetages befindet, also Trauben/Maische oder Most
    • In Spalte 7 müssen Angaben über Beseitigung der Nebenerzeugnisse, Anreicherung, Entsäuerung, getätigte Verkäufe usw. gemacht werden, falls diese Eintragungen nicht im Kellerbuch erfolgen. Bei der Beseitigung der Nebenerzeugnisse aus der Weinproduktionmuss die ungefähre Menge in kg oder Liter und der Ort der Ausbringung (Flurnummer, Deponieusw.) angegeben werden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende