Einfache oder erweiterte Gewerberegisterauskunft beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Das Gewerberegister enthält die angezeigten Daten aller gewerblichen Betriebe der jeweiligen Gemeinde. Öffentliche und nicht öffentliche Stellen sowie Privatpersonen können Auskünfte aus dem Gewerberegister erhalten. Die einfache Gewerberegisterauskunft umfasst den Namen des Betriebes, die ausgeübte Tätigkeit und die Betriebsadresse. Diese Grunddaten der Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Es ist nicht erforderlich, dass Gewerbetreibende der Weitergabe dieser Daten zustimmen. 

    Die erweiterte Gewerbeauskunft wird nur erteilt, wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird. Ein rechtliches Interesse besteht beispielsweise, wenn der Antragsteller Rechtsansprüche geltend machen möchte, z. B. zur Durchsetzung von Forderungen.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bodenheim

    Einen Antrag aus dem Gewerbezentralregister können Sie beim Passamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim stellen. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung nur persönlich und im Falle einer gesetzlichen Vertretung unter Vorlage einer Vertretungsvollmacht erfolgen kann. In beiden Fällen ist die Identität nachzuweisen. Eine Beantragung

    • auf dem Postwege
    • per Telefon
    • per E-Mail


    ist nicht möglich. Der Antragsteller bzw. sein gesetzlicher Vertreter kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder den Ehegatten, vertreten lassen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bodenheim

    Personalausweis oder Reisepass.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden nach der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), BS 2013-1-27 erhoben.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bodenheim

    Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist eine Gebühr von derzeit 13 € zu entrichten. Werden mehrere Auszüge gleichzeitig beantragt, so ist die Verwaltungsgebühr für jeden Auszug zu entrichten. Eine Gebührenbefreiung ist nicht möglich.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Formlos.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register (wie z. B. das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister). Dritte haben daher keinen Rechtsanspruch auf Mitteilung der Daten. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie die Auskünfte erteilt.