Nutzungsrecht an einer Grabstätte

  • Leistungsbeschreibung

    Das Nutzungsrecht wird beim Erstkauf eines Grabes für 25 Jahre verliehen. Mit Ablauf des Nutzungsrechts an einer bestehenden Grabanlage kann dieses auf Antrag des Nutzungsberechtigten verlängert werden. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechts verpflichtet sich der Nutzungsberechtigte zur Grabpflege sowie der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht an der entsprechenden Grabstätte. Nur bei einem bereits bestehenden Nutzungsrecht an einer Grabstätte ist die Genehmigung weiterer Bestattungen möglich. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht der gesetzlichen Ruhefrist des/der Verstorbenen (25 Jahre) unter Anrechnung der noch verbliebenen Zeit der Nutzungsberechtigung an der Grabstätte angepasst.


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