Stiftung errichten

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine rechtsfähige Stiftung errichten möchten, bestimmen Sie als Stifter/in, welchen Zweck Ihre Stiftung verfolgen soll und verpflichten sich, diese mit Vermögen (meist Barvermögen, Wertpapiere oder Immobilien) auszustatten, aus dessen Erträgen die Arbeit der Stiftung finanziert wird. Des Weiteren geben Sie der Stiftung einen Namen und bestimmen deren Organe (Vorstand und fakultativ ein Kuratorium). Eine gleichfalls von Ihnen als Stifter/in vorgegebene Stiftungssatzung regelt die innere Organisation.

    Die Stiftung erlangt ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Anerkennung. Die Anerkennung für die Stiftung wird erteilt, wenn die stiftungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    Mögliche Zwecke für eine gemeinnützige Stiftung wären beispielsweise:

    • Wissenschaft und Forschung,
    • Gesundheitsweisen,
    • Kunst und Kultur,
    • Jugend- und Altenhilfe
    • Volks- und Berufsbildung
    • Sport uvm.

    Eine Stiftung kann zu Lebzeiten, aber auch von Todes wegen errichtet werden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Rheinland-Pfälzischen Ministerium des Innern und für Sport.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende