Hochwasser/ Hochwasserschutz

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Hochwasser sind Naturereignisse. Sie treten in unterschiedlicher Höhe und in unregelmäßigen Abständen auf. Hochwasser hat es immer gegeben, und wir müssen jederzeit damit rechnen. Der Hochwassermeldedienst veröffentlicht unter www.hochwasser-rlp.de Hochwasservorhersagen für die rheinland-pfälzischen Gewässer.
     
    Damit wir uns besser schützen und vorbereiten können, brauchen wir Kenntnisse darüber, wie hoch das Wasser steigen kann und welche Flächen betroffen sein können. Für die größeren Flüsse im Land liegen Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten vor, die bis zu extremen Hochwasserereignissen zeigen, was passieren kann. Diese sind im Internet unter www.hochwassermanagement.rlp.de veröffentlicht. Hochwasser kann nicht nur durch die Ausuferung von Flüssen, sondern auch bei starken Gewitterregen auf Flächen auftreten, wo niemand damit rechnet. Für solche möglichen Starkregenereignisse gibt es keine Karten, aber Hinweise, wie man sich vorbereiten kann. (www.ibh,rlp.de)
     
    Für den Menschen wird Hochwasser erst dadurch zur Katastrophe mit hohen Schäden, weil er ohne Rücksicht auf das Risiko in die überschwemmungsbedrohten Flächen hineingebaut hat. Entsprechend der aktuellen Gesetzgebung haben die Struktur- und Genehmigungsdirektionen an den größeren Flüssen in Rheinland-Pfalz Überschwemmungsgebiete festgesetzt, die Verbote und Gebote zur Schadensminderung aussprechen, an die sich jeder halten muss. 
     
    In Deutschland ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, selbst geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Erst wenn Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit gegen Hochwasser erforderlich werden, d.h. häufiger Sachschäden in außerordentlichem Maße bei einer größeren Zahl von Betroffenen eintreten, besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse am Hochwasserschutz. Dann sind die Städte und Gemeinden, die Landkreise und das Land zuständig. 
     
    Man muss aber wissen: Hochwasser kann nicht verhindert werden und es gibt keinen absoluten Hochwasserschutz durch Mauern und Deiche. Deshalb ist eine umfassende Hochwasservorsorge Voraussetzung, um die Schäden möglichst gering zu halten. Dazu muss die hochwasserfreie Zeit genutzt werden.
     
    Umfangreiche Hinweise zur Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz finden Sie unter:
    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Bodenheim

    Zur aktiven Deichsicherung im Hochwasserfall werden die Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Bodenheim durch den Einsatz einer Wasserwehr personell unterstützt. Im Interesse der Allgemeinheit würden wir uns sehr freuen, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Bodenheim als freiwilligen Helfer in der Wasserwehr begrüßen zu dürfen.

    Im Hochwasserfall begehen die Mitglieder der Wasserwehr unter personeller Anleitung der Freiwilligen Feuerwehren vor Ort die Deiche. Ihre Aufgabe ist es, evtl. Schäden frühzeitig zu erkennen und erforderliche Abwehrmaßnahmen einzuleiten.

    Die Deichwache kommen ggf. rund um die Uhr im Dreischichtbetrieb zum Einsatz. Jede Schicht setzt sich aus Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren sowie Mitgliedern der Wasserwehr zusammen.

    Bevor neue Mitglieder der Wasserwehr zu Ihrem ersten Einsatz kommen, erfolgt eine theoretische Unterweisung und eine Begehung der Deiche mit Hinweisen auf die örtlichen Gegebenheiten. Die Ausrüstung (Rettungsweste und Handlampe) sowie Verpflegung wird seitens der Verbandsgemeinde Bodenheim vor Ort bereitgestellt.

    Oftmals kollidiert der Dienst in der Wasserwehr mit beruflichen Erfordernissen. Seitens der Arbeitgeber besteht eine gesetzliche Verpflichtung, Mitarbeiter die ehrenamtlich in einer Wasserwehr tätig sind, vom Dienst freizustellen.

    Der durch die Freistellung entstandene Verdienstausfall wird dem Arbeitgeber auf Anforderung von der Verbandsgemeinde Bodenheim erstattet.

    Im Interesse der Allgemeinheit würden wir uns sehr freuen, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Bodenheim als freiwilligen Helfer in der Wasserwehr begrüßen zu dürfen.

    Interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger können nähere Einzelheiten zum Thema "Ehrenamtliche Wasserwehr" unter der Rufnummer 06135/72148 erfragen.

    Weitergehende Informationen zum Thema Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz sowie Zivil- und Katastrophenschutz

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende