Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Dreiländereck“

Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Dreiländereck“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB 
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Lörzweiler hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehr Dreiländereck“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines neuen Standortes für eine gemeinsame Feuerwehr der beiden Ortsgemeinden Gau-Bischofsheim und Harxheim.

Im beiliegenden, nicht maßstäblichen Lageplan ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes dargestellt. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Nach § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehr Dreiländereck“ wird daher in der Zeit vom

Montag, dem 10. August 2026 bis einschließlich Mittwoch, dem 09. September 2026

zu jedermanns Einsichtnahme ab sofort hier auf unserer Website sowie ab 10.08.2026 im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de (Suchbegriff „Offenlage Lörzweiler“) zur Verfügung gestellt. Eine generelle Hilfestellung bzw. Anleitung zum Suchen von Offenlagen im Geoportal erhalten Sie auf der Homepage des Geoportals des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de/article/Offenlagen_suchen/.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine öffentliche Auslegung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt. Bitte beachten Sie, eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Veröffentlichungsfrist

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter den Telefonnummern 06135 72-130 und 06135 72-266 sowie der Telefonzentrale unter der Telefonnummer 06135 72-0 oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 130, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwochnachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Feuerwehr Dreiländereck“ gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Lörzweiler, den 29. Juli 2026 
Steffan Haub
Ortsbürgermeister

Anlagen (PDF):