Bauleitplanung der Ortsgemeinde Nackenheim
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Mittelwiese-Süd“
hier: Erneute Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB
Die Ortsgemeinde Nackenheim befindet sich derzeit im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mittelwiese-Süd“. Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 20. April 2026 bis einschließlich 22. Mai 2026. Durch Änderungen der Raumaufteilung innerhalb des Gebäudes, der Festsetzung zusätzlicher Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung „Fußweg / Steg“ aufgrund der Notwendigkeit weiterer Rettungswege sowie der Anpassung der Gebäudehöhe aus entwässerungstechnischen Gründen ist eine erneute Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Durchführung der erneuten Veröffentlichung hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06. Juli 2026 beschlossen.
Anlass der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Mittelwiese-Süd“ ist weiterhin die Errichtung eines Neubaus für Seniorenwohnen/ betreutes Wohnen. Zusätzlich soll nun Tagespflege angeboten werden. Durch die damit verbundenen Änderungen der Raumaufteilung im Gebäude, die Notwendigkeit weiterer Rettungswege sowie der Anpassung der Gebäudehöhe aufgrund entwässerungstechnischer Aspekte wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan in den Grundzügen der Planung verändert und es muss eine erneute Veröffentlichung des Planentwurfs sowie die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Im beiliegenden nicht maßstäblichen Bebauungsplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine gestrichelte Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.
Nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2, § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekanntgemacht, dass der Bebauungsplanentwurf einschließlich des Vorhaben- und Erschließungsplans, dem Durchführungsvertrag sowie der Begründung und den vorhandenen Gutachten in einem angemessen verkürzten Zeitraum von
Montag, dem 13. Juli 2026 bis einschließlich Donnerstag, dem 06. August 2026
zu jedermanns Einsichtnahme auch im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt wird. Eine Hilfestellung bzw. Anleitung zum Suchen der Offenlage im Geoportal erhalten Sie auf der Homepage des Geoportals des Landes hier.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird eine öffentliche Auslegung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt.
Bitte beachten Sie, eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der verkürzten Veröffentlichungsfrist
nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiter*innen
des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen
unter den Telefonnummern 06135 – 72130 und 06135 – 72266
sowie der Telefonzentrale unter der Telefonnummer 06135 - 720
oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de
im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 130, während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auslegungsfrist nach § 4a Abs. 3 BauGB angemessen auf die Dauer von drei Wochen und vier Tagen verkürzt wird und die Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Teilen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Mittelwiese-Süd“ gemäß § Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen zu veröffentlichen. Folgende umweltbezogene Informationen sind digital verfügbar und liegen aus:
- Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern
- Menschen
- Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt
- Boden/ Fläche
- Wasser
- Klima / Luft
- Landschaft
- Kultur- und sonstige Sachgüter
- Artenschutzgutachten
- Schalltechnisches Gutachten
- Bodengutachten
- Weitere wesentliche, bereits vorliegende Hinweise von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen
- Gewässer- und Hochwasserschutz, Sturzflutgefährdung
- Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung, Niederschlagswasserbewirtschaftung
- Gewässer
- Bodenschutz
- Vegetationsschutz
- Fluglärm
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt und ein Umweltbericht wird nicht erstellt, da durch den Bebauungsplan keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die im Sinne des §13a Abs. 1 Satz 4 BauGB einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Ferner wird von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Das Monitoring nach § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Nackenheim, den 07.07.2026
René Adler
Ortsbürgermeister
2026-06-29 Bekanntmachung erneute Offenlage § 4a Abs 3
Anlagen:
- Geltungsbereich Bebauungsplan
- Auszug Nachrichtenblatt_2026_28
- 2026-06-30 Auswertung 3(2)+4(2) - Mittelwiese - Süd, OG Nackenheim
- 1_Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mittelwiese - Süd, OG Nackenheim - Planzeichnung_VE
- 2_Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mittelwiese - Süd, OG Nackenheim - Satzungstext_VE
- 3_Vorhabenbezogener Bebauungsplan Mittelwiese - Süd, OG Nackenheim - Begründung + UB_VE
- Anlage 1 - Vorhaben- und Erschließungsplan
- Anlage 2 - Schalltechnisches Gutachten
- Anlage 3 - Artenschutzgutachten
- Anlage 4 - Bodengutachten
- Anlage 5 – Entwässerungsplanung
- 2026-07-02_Durchführungsvertrag