Bebauungsplan „Gewerbegebiet L431 (2. Bauabschnitt), 1. Änderung“– Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bebauungsplan Gewerbegebiet L431 (2. Bauabschnitt),

1. Änderung – Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nackenheim hat in seiner Sitzung am 22.06.2026 die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung abgewogen und der sich daraus ergebenden Entwurfsfassung zugestimmt.

Anlass der 1. Änderung des Bebauungsplans ist die beabsichtigte Schaffung planungsrechtlicher Grundlagen für den Abriss und Neubau des Netto-Marktes in der Ortsgemeinde Nackenheim. Durch die mit dem Neubau einhergehende Erweiterung der Verkaufsfläche handelt es sich künftig um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Sinne des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Dieser ist außerhalb von Kerngebieten grundsätzlich nur in hierfür festgesetzten Sondergebieten zulässig. Da der Bebauungsplan für diesen Bereich bislang ein Gewerbegebiet festsetzt, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

Im beiliegenden nicht maßstäblichen Lageplanausschnitt ist der Geltungsbereich durch eine Umrandung gekennzeichnet. Der Plan hat keine Rechtswirkung und dient nur dem besseren Verständnis dieser Bekanntmachung.

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes sind mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten zu jedermanns Einsichtnahme im Internet zu veröffentlichen. Damit soll eine Anstoßwirkung entfaltet und interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu ermuntert werden, sich über die gemeindlichen Planungsabsichten zu informieren und gegebenenfalls mit Anregungen und Bedenken zur Planung beizutragen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen aus:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern 
    • Mensch/ Siedlung
    • Wasser
    • Arten/ Biotope, Artenschutz
    • Klima/ Luft
    • Geologie/Boden
    • Flächeninanspruchnahme/Versiegelung
    • Landschaftsbild/ Erholungsfunktion
  • weitere wesentliche, bereits vorliegende Hinweise von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen
    • Landesamt für Geologie und Bergbau: Altbergbau, Boden und Baugrund
    • SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz, Mainz: Hinweise zum Gewässer- und Hochwasserschutz, Sturzflutgefährdung, Grundwasserschutz, Trinkwasserversorgung, Grundwassernutzung, Niederschlagswassernutzung/ Brauchwasseranlagen, Regenerative Energie, Bodenschutz, Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten (HQ-extrem), Grund- bzw. Druckwasser, Niederschlagswasserbewirtschaftung und Regenrückhaltung
    • Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Bauen und Umwelt: Sturzflutgefährdung, Starkregengefährdung, Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Bereiche, Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten (HQ-extrem)
    • WVR: Grundwasser- und Trinkwasserschutz, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Löschwasserversorgung, Regenrückhaltung
    • ZÖPNV: Lärmschutz
    • Deutsche Bahn: Immissionen, Dach-, Oberflächen- und sonstige Abwässer, Bepflanzung

Die Veröffentlichung des Planentwurfs (Beteiligung der Öffentlichkeit) im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit von

Montag, dem 05.10.2026 bis einschließlich Freitag, dem 06.11.2026.

Während der Veröffentlichungsfrist steht der Bebauungsplanentwurf hier auf unserer Internetseite sowie im Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz unter https://www.geoportal.rlp.de zur Verfügung. Eine Hilfestellung bzw. Anleitung zum Suchen der Offenlage im Geoportal erhalten Sie auf der Homepage des Geoportals des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de/article/Offenlagen_suchen/.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass eine persönliche Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen innerhalb der Auslegungsfrist

nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter den Telefonnummern 06135 72130 und 06135 72266 sowie der Telefonzentrale unter der Telefonnummer 06135 72-0 oder per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de

im Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Am Dollesplatz 1, 55294 Bodenheim, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr. 130 während der üblichen Dienststunden der Verwaltung möglich ist. Für Mittwoch-Nachmittag werden keine Termine vergeben. Hier haben Sie die Möglichkeit, zwischen 14.00 Uhr und 19.00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache in die ausgelegten Planunterlagen Einsicht zu nehmen.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bodenheim abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Sofern Sie Ihre Stellungnahme elektronisch übermitteln möchten, bitten wir darum, diese per E-Mail an bauleitplanung@vg-bodenheim.de zu übersenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Gewerbegebiet L431 (2. Bauabschnitt), 1. Änderung“ gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Nackenheim, den 23.09.2026
René Adler
Ortsbürgermeister

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