Unterführung Bellenäcker
Generalsanierung der Unterführung Bellenäcker:
Bauvertrag gekündigt
temporäre Verkehrsfreigabe
Der Gemeinderat Nackenheim hat am 26. Oktober einstimmig beschlossen, den Bauvertrag mit der ARGE BÜ Bellenäcker aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Hintergrund sind erhebliche, teilweise sicherheitsrelevante Baumängel, die trotz mehrfacher Aufforderung und zuletzt bis zum 23. Oktober gesetzter Frist nicht beseitigt wurden.
Zu den festgestellten Mängeln zählen Unebenheiten in der Fahrbahn, ein fehlender Verbund zwischen UHFB und Splittmatrix, Risse in Fahrbahn- und Gehwegbereichen sowie Lunker und herausstehende Stahlfasern an den Wandsockeln. Nach wiederholtem fruchtlosem Fristablauf soll die Mängelbeseitigung nun durch ein Drittunternehmen erfolgen.
Beweissicherung und temporäre Verkehrsfreigabe ab voraussichtlich 12. November 2026
Zunächst sind weitere Beweissicherungsmaßnahmen vorgesehen, dabei werden auch Bohrkerne entnommen, um den baulichen Zustand zu dokumentieren.
Voraussichtlich kann im Laufe des 12. November 2026 eine temporäre Verkehrsfreigabe erfolgen, die Vorbereitungen hierfür haben bereits begonnen. Eine mögliche Öffnung ist ausdrücklich nur als Übergangslösung bis zum Beginn der Mängelbeseitigung durch das Drittunternehmen vorgesehen. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen verkehrs- und sicherheitstechnischen Bedingungen erfüllt sind.
Drittunternehmen muss zunächst beauftragt werden
Die Ortsgemeinde bereitet die Vergabe der erforderlichen Arbeiten vor. Hierfür ist eine detaillierte Leistungsbeschreibung zu erstellen; anschließend müssen Angebote eingeholt und der Auftrag ordnungsgemäß vergeben werden. Die Ausführung kann erst nach Abschluss dieses Verfahrens beginnen. Ein konkreter Termin steht derzeit noch nicht fest, da die Arbeiten insbesondere von den Witterungsverhältnissen und den erforderlichen Bauwerkstemperaturen abhängen.
Die Ortsgemeinde informiert über den weiteren Ablauf, sobald belastbare Termine und Erkenntnisse.